01.12.2010 - 3 HSK 2011- Kita und Tagespflege Beitragsstaffel ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 01.12.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konsolidierung
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer berichtet aus
der Diskussion im Unterausschuss Jugendhilfe zu diesem Thema. Die
Beschlussempfehlung beinhalte, dass ab dem zweiten Kind kein Beitrag erhoben
werden solle. Für das Kind mit dem höchsten Beitrag im System solle ein
Beitrag in Höhe von 100 % erhoben werden, allerdings erst ab einem Einkommen in
Höhe von 35.000 €. Dieser Vorschlag sei jedoch nicht einstimmig gewesen.
Frau Klos-Eckermann
erläutert den Standpunkt der SPD-Fraktion. Die Maßnahme zur Veränderung der
Geschwisterregelung werde grundsätzlich abgelehnt. Eine Ausnahme bei dieser
Regelung könne nur bei hohen Einkommen von 55.000 Euro aufwärts gemacht werden.
Außerdem könnten zusätzlich ganz hohe Einkommen ab 75.000 Euro noch höher
belastet werden. Aus Sicht der Sozialdemokraten sei das eine vertretbare
Lösung. Wie und in welchen Modalitäten dies geschehen solle, sei als
Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben worden. Man hoffe, bis zur Ratssitzung
Antworten darauf zu bekommen, in welcher Größenordnung das umzusetzen wäre.
Herr Reinke beschreibt den
Standpunkt der CDU-Fraktion. Sie habe sich darauf verständigt, dem Vorschlag
der Verwaltung zu folgen. Dabei solle für das erste Kind ein Beitrag in Höhe
von 100 % und für das zweite Kind ein Beitrag in Höhe von 25 % erhoben werden.
Es gehe darum, die Geschwisterregelung auf ein normales Maß zurückzuführen. Mit
dieser Variante käme man auf eine Mehreinnahme von rund 770.000 Euro. Damit
erreiche man fast den vorgegebenen Betrag in Höhe von 800.000 Euro.
Die soziale Komponente sei ja in den vorhandenen Beitragsstufen bereits
verankert.
Frau Helling erläutert die
Haltung der FDP-Fraktion. Langfristig sei das Ziel, den Besuch des
Kindergartens komplett beitragsfrei zu gestalten. Das sei für die Stadt Hagen
zurzeit leider noch nicht zu verwirklichen. In Hagen sei der
Kindergartenbeitrag für Familien mit drei Kindern unter 14 Jahren im Moment
komplett beitragsfrei. Das könne man sich nicht mehr leisten. Daher solle nach
Ansicht der FDP-Fraktion neben dem Beitrag für das erste Kind auch für das
zweite und dritte Kind ein geringer Beitrag zum Beispiel in Höhe von 25 %
erhoben werden. Ab dem 4. Kind solle kein Beitrag mehr erhoben werden. Sie
spricht sich im Namen ihrer Fraktion dagegen aus, wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen,
noch zusätzliche Beitragsgrenzen in Einzelfällen einzuführen.
Herr Homm zeigt sich
erfreut darüber, dass sowohl von Seiten der FDP- als auch der CDU-Fraktion
langfristig eine komplette Beitragsbefreiung angestrebt werde.
Man diskutiere hier und heute ja nur über die Elternbeiträge, weil man
keine landeseinheitlichen Beiträge hätte. Die Landesregierung plane, zunächst
das dritte Kindergartenjahr ab 2011/2012 beitragsfrei zu stellen und weiterhin
jedes weitere Haushaltsjahr ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei zu
stellen. Die Diskussion, die hier geführt würde, gelte somit nur für einen
Zeitraum von 3 bis 4 Jahren. Wenn beschlossen würde, dass die Eltern mit drei
Kindern für das erste Kind einen Beitrag bezahlen sollten, würden sie das
möglicherweise 3 Jahre tun und dann nichts mehr bezahlen. Er halte das nicht
für gerecht. Der Vorschlag von Frau Klos-Eckermann sei daher für ihn der einzig
tragbare Vorschlag. Die Grenze in Höhe von 35.000 Euro sei für ihn nicht
tragbar.
Herr Strüwer erläutert
seinen Standpunkt. Der Grund, warum er bereit
gewesen sei, in diesem Bereich für rund 1000 Familien eine Mehrbelastung in
Hagen vorzunehmen, liege in der Tatsache
begründet, dass man in Hagen für Kindertageinrichtungen jedes Jahr einen Betrag
von insgesamt 33 Millionen Euro brutto aufbringe. Von diesem Betrag würden ca.
21 Millionen Euro von der Stadt Hagen als Eigenanteil aufgebracht. In den gesetzlichen
Vorgaben würde zugrunde gelegt, dass 19 % der entstehenden Kosten durch
Elternbeiträge abgedeckt würden. Jede Stadt habe über ihre Staffelung der Elternbeiträge
die Möglichkeit, diesen prozentualen Beitrag tatsächlich zu erwirtschaften.
Die Situation in Hagen sei die derzeit, dass 6,2 Millionen Euro von den
Eltern eingebracht werden müssten. Tatsächlich würden nur 4,1 Millionen
erwirtschaftet. Das bedeute, dass bereits jetzt mit 2,1 Millionen Euro die
soziale Verträglichkeit subventioniert würde. So hätten sich der Rat und der
Jugendhilfeausschuss positioniert. Auch für den Fall, dass das Land die Kosten
für das dritte Kindergartenjahr erstatten würde, würde das nur mit einem ungefähren
Betrag in Höhe von 600.000 Euro zu Buche schlagen. Dagegen stünden allein für
die nächsten drei Jahre jeweils 700.000 Euro, die die Träger von der Stadt
Hagen als Unterstützung erwarteten, weil sie ansonsten ihre Einrichtungen nicht
mehr finanzieren könnten. Darüber hinaus liege
Hagen mit einer Quote in Höhe von 23,7 % im U-3- Bereich. Bis 2014 werde
man möglicherweise 30 % und mehr erreichen. Das werde eine Stadt wie Hagen, die
jeden Tag 450.000 Euro neue Schulden aufbaue, vor enorme Belastungen stellen.
Unter dem Gesichtspunkt, dass im
OGS-Bereich
Summen von 0,5 bis 0,9 Millionen
Euro im Raum stünden, werde man sich fragen lassen müssen, wie man eine solche Regelung
haben könne, die in Nordrhein-Westfalen einzigartig sei. Diese Tatsache sei
nicht vermittelbar. Das habe ihn bewogen, einen Kompromissvorschlag zu machen.
Er würde sich wünschen, dass man im Rat zu einem Konsens käme.
Frau Brokowski berichtet
aus den Einrichtungen, dass in der
Elternschaft eine große Unruhe und Unsicherheit dahingehend vorhanden
sei, welche Betreuungszeit man wählen solle. Gerade bei den kleinen und
mittleren Einkommen werde sehr genau geschaut, wie hoch die finanzielle
Belastung sei. Die appelliere, zu prüfen, ob ein Spielraum nach oben hin
gegeben sei, um Eltern mit niedrigen Einkommen nicht zu sehr zu belasten.
Herr Strüwer weist in
diesem Zusammenhang auf das Argument der steuerliche Absetzbarkeit der
Elternbeiträge. Das müsse berücksichtigt werden.
Herr Fischer möchte das
Votum unterstützen. Es gehe darum, mit welchen Qualitätsstandards man in diesen
Bereichen weiter tätig sein werde. Könne ein alternativer Vorschlag für eine
Einkommensgrenze in Höhe von 45.000 Euro akzeptiert werden? Dann hätte man auch
ein gutes Argument dafür, dass man sich mit der Problematik auseinandergesetzt
habe.
Herr Strüwer berichtet,
dass der Empfehlungsbeschluss des Unterausschusses an den
Jugendhilfeausschusses so aussähe, dass die bestehende Geschwisterkindregelung
wie folgt neu gefasst werde. Das erste Kind zahle 100 % des Beitrages entsprechend
der Elternbeitragstabelle, wobei als erstes Kind das Kind mit dem höchsten Beitrag
nach der Elternbeitragstabelle gelte. Die Bemessungsgrenze beginnt bei einem
Familieneinkommen.
Herr Goldbach ergänzt,
dass die Regelung für Familien mit drei oder mehr Kindern unter 14 Jahren
gelten solle.
Herr Strüwer lässt über
den Empfehlungsbeschluss des Unterausschusses abstimmen.
Er weist darauf hin, dass das ein Empfehlungsbeschluss an den Rat sei.
Abstimmungsergebnis:
4 dafür
5 dagegen
3 Enthaltungen
damit Vorschlag mit Mehrheit
abgelehnt.
Herr Fischer erinnert an
seinen Kompromissvorschlag, eine Einkommensgrenze von 45.000 Euro zugrunde zu
legen.
Herr Dr. Brauers macht
deutlich, dass die Einkommensgrenze von 35.000 Euro ziemlich genau die Hälfte
der Eltern getroffen hätte. Bei einer Grenze von 45.000 Euro wäre noch ein
Drittel der Eltern und bei einer Grenze von 55.000 Euro 22% der Eltern
betroffen.
In einer weiteren kurzen Beratung wird gemeinsam folgender
Empfehlungsbeschluss an den Rat formuliert. Herr Strüwer lässt darüber
abstimmen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die bestehende Geschwisterkindregelung für Familien mit mehr als 2 Kindern unter 14
Jahren dahingehend neu zu fassen, dass für das erste Kind 100 % des Beitrages
entsprechend der geltenden Beitragstabelle zu entrichten ist, sofern ein
Familieneinkommen von mehr als 35.000 – 55.000 € vorliegt.
Als erstes Kind gilt das Kind mit dem höchsten Beitrag nach der
Elternbeitragstabelle.
Der JHA empfiehlt dem Rat, die exakte Bemessungsgrenze im Rahmen der oben
genannten Spanne von 35.000 – 55.000 € festzulegen.
