15.12.2011 - 4.3 Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis...

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Wortprotokoll

Frau Kingreen begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Sie geht auf die schriftlich ausliegende Antwort (siehe ANLAGE 2 der Niederschrift) ein. Demnach liegt das Angebot bereits seit September 2011 vor. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb in dieser Angelegenheit nicht direkt Herr Dr. Belgin konsultiert wurde und  anschließend die Denkmalbehörde. Wenn so verfahren worden wäre, hätte es keine solche Berichterstattung gegeben. Die obere Denkmalbehörde hat eine Verlagerung des Gemäldes ins Osthausmuseum und Verkauf nicht erlaubt. Ein Transport würde ein großes Risiko für dieses Gemälde bedeuten. Die alte Versicherung habe sehr hohe Auflagen gemacht, daher sei das Gemälde im Hohenhof gut aufgehoben. Sie kritisiert, dass zum Zeitpunkt des Angebots kein Versicherungsschutz bestand. Eine Mitversicherung über das KEOM sei möglich gewesen. Nach der jetzigen Übergangslösung sei fraglich, wie es in Zukunft versichert wird. Der Hohenhof ist durch Eintragungsbescheid denkmalgeschützt. Ebenso das Gemälde als unverzichtbarer Bestandteil des Baudenkmals. Sie möchte wissen, welche Kunstwerke im Hohenhof ebenfalls hierzu zählen. Des Weiteren führt Sie aus, dass selbst, wenn das Kunstwerk verkauft werden dürfte, der Regierungspräsident in der jetzigen Haushaltssituation keine Zweckbindung für den Hohenhof oder andere kulturelle Zwecke genehmigen würde, sondern der Erlös müsste zur Schuldentilgung verwendet werden. Die Unterhaltung eines solchen Kunstwerks sei eine Pflichtaufgabe, und es sollte alles unterlassen werden, den Hohenhof in irgendeiner Art und Weise anzugreifen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass ein Aktionshaus im September 2011 einen Brief geschrieben hat. Demnach sei ein Mitarbeiter privat im Hohenhof zu Besuch gewesen. Diesem Mitarbeiter habe das Gemälde so gut gefallen, dass ein Schreiben erfolgte, dass das Gesamtkunstwerk Hohenhof geschätzt und erhalten werden sollte. Im Zuge dessen wurde auf den möglichen Marktwert des Gemäldes hingewiesen und auf die Möglichkeit,  dass eine Stiftung für eine Dauerfinanzierung eines Museums ins Leben gerufen werden könnte. Das Angebot wurde zur Kenntnis genommen. Herr Oberbürgermeister Dehm berichtet, dass er den Hohenhof für Repräsentationen nutze, dort aber einiges zu sanieren ist. Das Schreiben wurde ohne Eile an den Kulturdezernenten weiter gegeben. In Folge dessen gab es einen Termin mit Herrn Dr. Belgin. Dieser hat darauf hingewiesen, dass die deutsche Kulturszene bei einem Verkauf “Kopf stehen“ würde. Die Frage der Sicherung stand bei der internen Unterredung im Vordergrund. Er erinnert daran, dass der Rat der Stadt bewusst entschieden hat, dass keine Kunstwerke versichert werden sollen. Daher wurde in Erwägung gezogen, dass Gemälde kurzfristig im KEOM zu lagern. Die Denkmalbehörde in Münster hat den Hinweis erhalten, dass Herr Oberbürgermeister Dehm das Bild verkaufen möchte. Aufgrund dessen erfolgte das Schreiben des LWL. Um möglichen Gerüchten und Pressemeldungen vorzubeugen, hat er mit den  Fraktionen telefonisch Kontakt aufgenommen. Er macht deutlich, dass niemand gesagt hat, dass das Gemälde verkauft werden soll. Die Information über das Angebot des Aktionshauses ist nicht früher erfolgt, da nicht immer alle Angebote thematisiert werden können. Des Weiteren müssen zunächst die grundsätzlichen Gegebenheiten geklärt werden. Er berichtet, dass derzeit geprüft wird, ob an den technischen Sicherungsmaßnahmen des Hohenhofs Veränderungen vorgenommen werden müssen. Der Erhalt des Hohenhofs ist das eigentliche Ziel. Alle Behörden und Institutionen unterstützen dieses Ansinnen, aber keiner hat für die Unterstützung  Geld zur Verfügung. Für die Unterhaltung wichtiger Kulturgüter ist ein Verkauf von anderen Kunstwerken denkbar. Er betont aber, dass der Verkauf des Gemäldes “Der Auserwählte“ nicht zur Debatte steht. Er bittet alle, die für den Erhalt des Kulturgutes plädieren, ehrenamtlich tätig zu werden, um beispielsweise die Öffnungszeiten des Hohenhofs erweitern zu können.

 

Herr Hentschel geht auf einen Artikel ein, in dem Herr Dr. Fischer anregt, darüber nachzudenken, archivierte Kunstwerke zu veräußern. Er findet diese Anregung nicht gut, da Kunst Allgemeingut darstellt und daher nicht veräußert werden sollte.

 

Frau Richter merkt an, dass der Bestand des Hohenhofs nicht durch den Verkauf des Gemäldes sichergestellt werden könne. Es sei zwar nachvollziehbar und dynamisch, dass über alles nachgedacht werde, allerdings seien die Informationen zu lange zurück gehalten worden.

 

Frau Buddeberg gibt zu bedenken, dass die Kreditwürdigkeit aufgrund der Aktiva entsteht. Das Gemälde zählt zur Aktiva der Stadt Hagen. Daher sollte dieses nicht nur aus kulturellen Gründen nicht verkauft werden, sondern auch um die Aktiva zu erhalten. Sie merkt an, dass ein Kaufangebot an eine Nothaushaltskommune einem Gemäldeklau gleichzusetzen ist.

 

Herr Thielmann findet die Empörungskultur unverständlich. Die Stadt Hagen ist pleite, daher muss und darf über den Verkauf von Kunstwerken nachgedacht werden. Er zitiert aus einem Artikel der gestrigen FAZ: “Tabubruch in Hagen?“. Der Artikel endet mit: „Der Zustand des Hohenhofs ist der wahre Skandal. Eine Debatte darüber, wie hier Abhilfe zu schaffen wäre, muss endlich offen, ehrlich und realistisch geführt werden.“ Er sieht es positiv, wenn jemand viel Geld für archivierte Kultur zahlt und Raum für andere Dinge schafft. Er plädiert für eine Auflistung des Archivguts durch einen Spezialisten, verbunden mit der Prüfung, ob dieses sinnvoll verkauft werden könnte.

 

Frau Nigbur-Martini führt aus, dass sich die Rahmenbedingungen für eine Nothaushaltskommune geändert haben, aber dies könne nicht für alles die Rechtfertigung sein. Durch einen Verkauf von Kultur würde riskiert, dass niemand mehr Interesse an Hagen hätte. Daher müsse gar nicht erst über mögliche Veräußerungen nachgedacht werden.

 

Herr Söhnchen kritisiert ebenfalls die zeitliche Abfolge. Eine kurze Information an im KWA hätte erfolgen können. Die Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen seien sinnvoll und folgerichtig. Er regt an, die Thematik zur Diskussion an den KWA zu verweisen.

 

Herr Röspel merkt an, dass nach der Erklärung von Herrn Oberbürgermeister Dehm die anhaltende Diskussion nicht nachvollziehbar sei. Dass das Angebot bereits schon so alt ist, zeigt doch schon die “Wertigkeit“ der Aussage “Verkauf des Gemäldes“. Er führt aus, dass im KWA seit langem diskutiert wird, wie der Hohenhof erhalten werden kann. Diese Auseinandersetzung hätte keinen Sinn, wenn  gleichzeitig über den Verkauf der enthaltenen Kulturgüter nachgedacht werde. Der Erhalt soll weiterhin angestrebt werden. Er macht deutlich, dass die CDU-Fraktion keine Kunstgüter zur Haushaltssanierung verkaufen werde.

 

Frau Richter weist darauf hin, dass es sich konkret um das in der Presse bekannt gemachte Gemälde handelt. Es sei eine konkrete Diskussion und daher angebracht. Sie ist der Auffassung, dass ein Politiker über alle angemessenen Möglichkeiten nachdenken sollte. Aber Baudenkmäler bzw. Kunstwerke können nicht erhalten werden durch ein Aushöhlen.

 

Frau Kingreen erklärt, dass sich auch die Stadt Hagen an das Denkmalgesetz halten muss. Daher kommt ein Verkauf oder eine Verlagerung des Gemäldes nicht in Betracht. Sie fordert Herrn Oberbürgermeister Dehm auf, dass dieser nochmals deutlich erklärt, dass Abstand genommen wird vom Verkauf und von der Verlagerung des Gemäldes. Damit wäre die öffentliche Diskussion beendet. Ziel sollte der Erhalt der Kunst und des Hohenhofs sein. Sie führt aus, dass es in Hagen drei Kunstvereine gibt, welche ehrenamtlich und mit eigenem oder gesammeltem Geld helfen.

 

Herr Strüwer findet die Diskussion nicht angemessen. Ein Aktionshaus hat eine Nachfrage gestellt und darauf hingewiesen, dass das Gemälde wertvoller ist, als angenommen. Es werden aufgrund dessen intern Gespräche geführt. Herr Oberbürgermeister Dehm trifft aufgrund dessen die Entscheidung, dass ein Verkauf nicht zur Debatte steht. Aufgrund des Diskussionsverlaufs könnte angenommen werden, dass das Gemälde bereits aufgrund von einer Entscheidung von Herrn Oberbürgermeister Dehm verkauft wurde. Er merkt an, dass sich die Stadt Hagen Erhaltungsausgaben für Kulturgüter beispielsweise im Vergleich zu Sozial- oder Bildungsleistungen nicht leisten könne. Daher sei es doch denkbar und möglich, Archivgüter zu verkaufen.

 

Herr Riechel erinnert daran, dass Hagen vor kurzem als Museumsstandort ausgebaut und renoviert wurde. Daher sei es fraglich, dass jetzt darüber nachgedacht werden solle, die Bestände zu veräußern. Der Hohenhof soll zum Weltkulturerbe gemacht werden. Wenn dieses Ziel erreicht werden soll, kann aber nicht der Inhalt verkauft werden. Wenn die Aussage von Herrn Oberbürgermeister Dehm falsch in der Presse transportiert wurde, dann sollte er deutlich machen, dass eine solche Veräußerung auch in Zukunft nicht zur Debatte steht.

 

Frau Buddeberg merkt an, dass die Stadt Hagen “Stadt der Bildung“ sein möchte. Auch aufgrund dessen sollten die Kulturgüter nicht verkauft werden.

 

Herr Krippner findet die Aussagen der CDU-Fraktion nicht eindeutig. Er stimmt den Aussagen von Herrn Söhnchen zu, alle Möglichkeiten zu überdenken und dann ggf. zu handeln. Er plädiert dafür, unter dem Gesichtspunkt des NKF ein entsprechendes  Konzept  im KWA zu erarbeiten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass er sich sicherlich für gemachte Vorschläge kritisieren lässt. In diesem Fall ist kein Vorschlag erfolgt. Er hat lediglich die Sachlage prüfen lassen und entschieden, dass ein Verkauf derzeit nicht zur Debatte steht. Durch Gerüchte werden aber Diskussionen ausgelöst, die unnötig sind. Im Fordergrund sollte der Erhalt des Hohenhofs stehen und nicht nur der eines  einzigen Gemäldes. Dieses ist lediglich seine Meinung. Der von Herrn Thielmann erwähnte Artikel in der FAZ sollte verteilt werden. Des Weiteren merkt er an, dass er das Engagement der Vereine schätzt und ein regelmäßiger Austausch erfolgt. Ohne diese Vereine wäre ein Erhalt der Kultur nicht möglich. Die Argumente sind ausgetauscht. Zunächst werden keine weiteren Schritte eingeleitet. Eine Diskussion sollte erst erfolgen, wenn ein tatsächlicher Vorschlag erfolgt ist.

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