15.12.2011 - 5.7 Gremienbildung und Zuständigkeitsänderung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf die vorliegende Ergänzungsvorlage, welche aufgrund der Anregungen im HFA erfolgte. Er erläutert kurz die Änderungen, welche in der Vorlage durch “Fettschrift“ markiert sind.

 

Herr Krippner merkt an, dass der jeweilige Geschäftsführer und Betriebsrat beratend zur Seite stehen sollte.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass dieses formal richtig ist, der Ausschuss dieses aber aufgrund der Nr. 2e) im Einzelfall selbst regeln kann.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen bestätigt die Beibehaltung der Lenkungsgruppe und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung ihrer Beratungszuständigkeit zu.

 

2. a) Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Einrichtung der Beteiligungskommission als Unterausschuss des Haupt- und Finanzausschusses zu. Die Zuständigkeiten der Beteiligungskommission werden, wie in der Begründung beschrieben, festgelegt.

 

b) Den Vorsitz der Beteiligungskommission führt der Oberbürgermeister.

 

c) Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/ Stellvertreterinnen müssen aus den Reihen der Mitglieder und Stellvertreter/ Stellvertreterinnen des Haupt- und Finanzausschusses nach dem Verfahren Hare-Niemeyer gewählt werden.

 

d) Zu Mitgliedern und Stellvertretern / Stellvertreterinnen der Beteiligungskommission werden gewählt:

 

CDU

1. Dr. Stephan Ramrath                   1. Detlef Reinke

2. Wolfgang Röspel                          2. Dr. Hans-Dieter Fischer

3. Wilhelm Strüwer                            3. Rainer Voigt

 

 

 

SPD

1. Mark Krippner                               1. Dietmar Thieser

2. Uschi Metz                         2. Petra Priester-Büdenbender

3. Claus Rudel                                   3. Angelika Kulla

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1. Joachim Riechel                           1. Sebastian Kayser

 

Hagen Aktiv

1. Ernst Schmidt                                1. Dr. Josef Bücker

 

FDP

1. Claus Thielmann                           1. Victor Dücker

 

Die Linke.

1. Ingo Hentschel                           1. Elke Hentschel

 

e) Die Beteiligungskommission entscheidet in eigener Zuständigkeit gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW über die Hinzuziehung von Sachverständigen (Beteiligungscontrolling, Geschäftsführung, Wirtschaftsprüfer, Betriebsrat etc.).

 

3. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Ausweitung der Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses zu. Er beschließt ferner die Anhebung der Wertgrenzen der in der Begründung genannten Fällen auf 500.000 €. Darüber hinaus wird die Wertgrenze für die Jahresmiete An- und Vermietung von Gebäuden und Räumen auf 50.000 € angehoben. Die Zuständigkeitsordnung wird entsprechend angepasst.

 

4. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen sowie die Zuständigkeitsordnung sind entsprechend zu ändern.

 

Die Umsetzung erfolgt bis zum 31.12.2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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