15.12.2011 - 5.27 Konzessionsverträge Stadt Hagen-Sachstandsberic...

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass er auf Bitten der Politik den Inhalt der Vorlage Sachstand Konzessionsverträge im öffentlichen Teil mündlich berichtet und erörtern lässt, soweit es die Vorschriften zulassen. Er berichtet, dass die Konzessionsverträge mit den Hagener Stadtwerken für die Versorgung von Strom, Gas und Wasser aufgrund von geänderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorzeitig beendet werden sollen. Für den Neuabschluss gibt es kein förmliches Vergabeverfahren nach der VgV oder VOL, aber ein nichtförmliches Vergabeverfahren nach § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz ist zu beachten. Dieses richtet sich nach Vergabegrundsätzen des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und dient der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit. Nach einer vorzeitigen Beendigung der geltenden Verträge, welches in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen muss, würde eine EU-weite Bekanntmachung und eine mind. 3 Monate lange Interessenbekundungsfrist für potentielle Bieter erfolgen. Danach würde die Auswertung der Angebote anhand eines festen Kriterienkataloges vorgenommen. Die Verwaltung würde zunächst einen öffentlichen  Ratsbeschluss bzgl. der Aufhebung und Bekanntmachung inkl. Kriterienkatalog für die Ratssitzung am 09.02.2012 unterbreiten. Nach dem Interessenbekundungsverfahren, welches mind. 3 Monate ggf. aber auch länger andauern kann, erfolgt eine Auswertung der Angebote und in Folge dessen die offizielle Verhandlung der Verträge. Abschließend könnte ein öffentlicher Ratsbeschluss Ende 2012 bzgl. des Neuabschlusses der Verträge erfolgen. Es ist zu beachten, dass aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Kriterien nicht im öffentlichen Teil diskutiert werden dürfen. Dieses entspricht dem Diskriminierungsverbot, welches für jeden potentiellen Interessenten den Zugang zu den relevanten Informationen zum gleichen Zeitpunkt vorsieht.

 

Herr Dr. Preuß möchte in Erfahrung bringen, warum einige Punkte nur im nichtöffentlichen Teil erörtert werden dürfen und um welche Punkte es sich genau handelt. Er vertritt die Auffassung, dass gerade bei öffentlicher Diskussion alle Bieter zum gleichen Zeitpunkt über die Details informiert würden. Er kritisiert das Verfahren, da dieses der Bedeutung der Thematik nicht gerecht werde. Abweichend von der damaligen Vorgehensweise sollen in nichtöffentlicher Sitzung die Details erörtert werden. Er plädiert dafür, die Ziele selbst in öffentlicher Sitzung zu definieren und den Prozess zu begleiten, anstatt vorgefertigte Verträge von einer Rechtsanwaltskanzlei zu beschließen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass im damaligen Verfahren eine deutlich andere Rechtslage im Wettbewerb vorgelegen hat. Der Kriterienkatalog wird nach der Festlegung und Bekanntmachung im öffentlichen Teil diskutiert. Den Empfehlungen der Juristen sollte gefolgt werden. Er erklärt, dass die Politik Anfang 2012 gemeinsam mit den Juristen über die Details diskutieren wird. Sollte es bei diesem Punkt zu Aussagen kommen, die nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden können, wird die zweiteilige Beratung einer gleichartigen Vorlage nicht mehr erfolgen. Er bittet darum, sich mit der aktuellen Rechtslage vertraut zu machen. Er versichert, dass im laufenden Verfahren die Details ausführlich diskutiert werden.

 

Herr Riechel merkt an, dass die Stadt einen kommunalfreundlicheren Vertrag als den derzeit bestehenden erwirken sollte. Seiner Auffassung nach müsse dann aber auch von vornherein öffentlich über die Kriterien diskutiert werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm stimmt zu, dass das Verfahren und die Verträge  selbstverständlich das Bestmöglichste für die Stadt erwirken sollen. Er merkt an, dass zu Beginn eines solchen Verfahrens nicht alles öffentlich diskutiert werden darf. Unabhängig vom Diskriminierungsverbot besteht nur so die Möglichkeit, dass noch ein besseres Angebot erfolgt.

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