15.12.2011 - 5.22 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf die vorliegende Antwort der Verwaltung (siehe ANLAGE 6 der Niederschrift) auf die Anfragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

 

Herr Ludwig erklärt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass sie dem B-Plan nicht zustimmen wird. Er führt aus, dass es Unterschriftenlisten aus der Bevölkerung  gegen die Ansiedlung eines Möbelhauses gibt. Der Erhalt der freien Flächen sei für die Bevölkerung wichtig. Die Ansiedlung von Kleingewerbe in Zusammenhang und in Ortsnähe von der Enervieansiedlung wäre verständlicher. Die Straße ist bereits jetzt stark frequentiert, vor allem, wenn die Sauerlandlinie mal wieder überfüllt ist. Das Verkehrsaufkommen würde sich durch die Ansiedlung eines Möbelmarktes noch weiter vermehren. Der Einzelhandel würde durch das Angebot des Möbelhauses geschädigt, da dieses wie das eines Kaufhauses sei. Für die Stadtentwicklung würde eine falsche Richtung eingeschlagen.

 

Herr Klinkert stimmt der Aussage von Herrn Ludwig zu. Die Fraktion Hagen Aktiv spreche sich gegen jegliche Bebauung der Haßleyer Insel aus. Diverse beteiligte Personen hätten Bedenken angemerkt und die Bürger ebenfalls. Er ist der Auffassung, dass keine sachgerechte Abwägung mehr statt findet.

 

Herr Romberg merkt an, dass Unterschriftsaktionen und Gegenstimmen durch Personen erfolgt sind, die dazu nicht berechtigt gewesen seien. Die Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe wurde lange angeboten, wurde aber nicht angenommen. Ein Möbelmarkt ist im Einzelhandelskonzept sinnvoll, da wir in Hagen fast keinen mehr haben.

 

Herr Röspel begrüßt die Ansiedlung des Investors. Er merkt ebenfalls an, dass viele Bürger sich an den Unterschriftsaktionen beteiligt haben, es aber fraglich sei, wo diese wohnen. Er plädiert dafür, dass die Firma Sonneborn durch den heutigen Beschluss ein positives Signal erhalten soll.

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Beschluss:

 

a)            Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 – Haßleyer Insel – als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 11.11.2011 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel - liegt im Stadtbezirk Mitte westlich der Ortslage Haßley. Es wird durch die BAB A 45, einem landwirtschaftlichen Weg und die Haßleyer Straße (L 704) begrenzt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan ist das oben beschrieben Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Mit dem nächsten und letzten Verfahrensschritt, der öffentlichen Bekanntmachung, wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen