06.12.2004 - 4.8 der CDU-Fraktion: Schnittgut-Feuer-Allgemeinver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mo., 06.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis des Schriftführers:
Die Allgemeinverfügung des
Ennepe-Ruhr-Kreises über die Genehmigung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle
außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen, sowie eine
Stellungnahme des Umweltamtes vom 01.12.2004 sind als Tischvorlagen ausgelegt
worden und als Anlagen 14 + 15 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Dr. Lemme und Herr Wölm kommen
überein, dass es sinnvoll erscheint die o.a. Allgemeinverfügung für den Bereich
Hagen zu übernehmen. In diesem Zusammenhang weisen Sie insbesondere Bezug auf
Ziffer 5 der Allgemeinverfügung hin.
Herr Schürg merkt an, dass bereits
heute Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall auf Antrag erteilt werden können.
Beschluss:
1)
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bittet die Verwaltung,
die Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises über die Genehmigung zur
Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener
Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen, für den Bereich der Stadt Hagen zu
übernehmen.
2)
Die anderen Bezirksvertretungen werden gebeten den
Beschluss zu übernehmen.
3)
Auf Ziffer 5 der Allgemeinverfügung wird besonders
hingewiesen.
