06.12.2004 - 4.8 der CDU-Fraktion: Schnittgut-Feuer-Allgemeinver...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers:

 

Die Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises über die Genehmigung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen, sowie eine Stellungnahme des Umweltamtes vom 01.12.2004 sind als Tischvorlagen ausgelegt worden und als Anlagen 14 + 15 Gegenstand der Niederschrift.

 

Herr Dr. Lemme und Herr Wölm kommen überein, dass es sinnvoll erscheint die o.a. Allgemeinverfügung für den Bereich Hagen zu übernehmen. In diesem Zusammenhang weisen Sie insbesondere Bezug auf Ziffer 5 der Allgemeinverfügung hin.

 

Herr Schürg merkt an, dass bereits heute Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall auf Antrag erteilt werden können.

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Beschluss:

 

1)                 Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bittet die Verwaltung, die Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises über die Genehmigung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen, für den Bereich der Stadt Hagen zu übernehmen.

 

2)                 Die anderen Bezirksvertretungen werden gebeten den Beschluss zu übernehmen.

 

3)                 Auf Ziffer 5 der Allgemeinverfügung wird besonders hingewiesen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 9

 

 

Dagegen:

 2

 

 

Enthaltungen:

 1