06.12.2004 - 5.1 Verwendung von Ersatzgeldern bei Ausgleichs- un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers:

 

Der geänderte Beschlussvorschlag vom 03.12.2004 sowie eine Stellungnahme des Umweltamtes vom 29.11.2004 wurden als Tischvorlage ausgelegt und sind der Niederschrift als Anlage 16 + 17 beigefügt.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu

fassen:

 

1.      Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch für Begrünungs-maßnahmen an Straßen verwandt werden.

 

2.      § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe x) ergänzt mit folgendem Text:

 

Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz

 

§2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen Fassung ist sinnentsprechend zu ändern.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer Ver-

teilung der Ersatzgelder bis zur 2. Sitzung in 2005 vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 9

 

 

Dagegen:

 1

 

 

Enthaltungen:

 2