06.12.2004 - 5.1 Verwendung von Ersatzgeldern bei Ausgleichs- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mo., 06.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch
für Begrünungs-maßnahmen an Straßen verwandt werden.
2.
§ 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe x)
ergänzt mit folgendem Text:
Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz
§2 Abs. 9,
Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen Fassung ist
sinnentsprechend zu ändern.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen
Vorschläge zu einer Ver-
teilung der
Ersatzgelder bis zur 2. Sitzung in 2005 vorzulegen.
