18.11.2010 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 18.11.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Steuber entschuldigt
die Abwesenheit von Herrn Dr. Schmidt, der sich derzeit im Krankenhaus befinde.
Er weist auf die Aktion der Westfalenpost für die Heimkinder hin. Bei der
Weihnachtsbeihilfe für Heimkinder handele es sich um eine freiwillige Leistung,
die von der Stadt Hagen nicht mehr gezahlt werden dürfe. Über die Westfalenpost
werde nun versucht, diesen Betrag über Spenden zu ersetzen. Er regt an, diese
Aktion zu unterstützen.
Herr Strüwer möchte
wissen, ob es richtig sei, dass in den vergangenen Jahren dieser Betrag aus
Mitteln der Sparkassenspende entnommen worden sei.
Herr Steuber bejaht die
Frage und teilt mit, dass das in diesem Jahr leider nicht mehr ermöglicht
worden sei.
Weiterhin teilt Herr Steuber mit, dass man den Minister für
Inneres und Kommunales des Landes NRW nochmals um eine Überprüfung der Haltung
der Bezirksregierung gebeten. Es sei darüber berichtet worden, dass die Stadt
Hagen als Nothaushaltskommune nicht berechtigt sei, freiwillige Zuschüsse für
die Trägeranteile der Träger von Kindertageseinrichtungen in Hagen zu bezahlen.
Das Gleiche gelte für Investitionszuschüsse für den U-3-Ausbau. Man habe seit
längerer Zeit das Problem, dass Hagener Träger dringend um finanzielle
Unterstützung für die Sicherstellung ihrer Kindertageseinrichtungen bäten. Es
liege eine ausdrückliche Ablehnung der
Bezirksregierung darüber vor, dass die Stadt Hagen das nicht tun dürfe. Trotz
mehrfacher Erinnerung beim Minister läge dazu bis heute keine Antwort vor.
Außerdem berichtet er darüber, dass es eine Reihe von kreisfreien Städten
gegeben habe, die Verfassungsbeschwerde wegen der finanziellen Folgen des
Kinderförderungsgesetzes erhoben hätten. Hagen habe sich aufgrund der
entstehenden Gerichtskosten nicht daran beteiligt. Der Verfassungsgerichtshof
NRW habe am 12. Oktober entschieden, dass das Gesetz das Recht auf kommunale
Selbstverwaltung verletze. Das Land werde verpflichtet, den Mehrkostenanteil zu
erstatten. Hagen rechne mit einem finanziellen Mehraufwand von GTK zu KiBiz von
jährlich zwei Millionen Euro, der für die Betriebskosten in Hagen anfalle.
Herr Reinke berichtet,
dass sich am gestrigen Tag der Fachbeirat zur Kinderschutzambulanz zum ersten
Mal getroffen habe. Man habe sich darauf verständigt, zweimal im Jahr zu tagen,
um die Entwicklung der Kinderschutzambulanz zu begleiten.
Herr Steuber ergänzt, dass
man mit der Fachbereichsleitung des Diakonischen Werkes eine grobe Absprache
getroffen, über das erste Jahr „Kinderschutzambulanz“ im Januar im
Ausschuss eine Berichterstattung zu geben.
Herr Strüwer stellt
Einvernehmen zu diesem Vorschlag fest.
