08.12.2011 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/11 (637)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Dr. Strähler

Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss:

a) Der Rat der  Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 30.09.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/11 (637) – Einzelhandel nördlich der Zollstraße – gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das  Plangebiet liegt an der Altenhagener Straße / Zollstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Eckesey, Flur 16, Flurstücke 125 (tlw.), 141 (tlw.) und 194 bis 198.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Arbeitsschritt wird Anfang nächsten Jahres die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1761&TOLFDNR=147673&selfaction=print