08.12.2011 - 3 8. Änderungsverfahren Landschaftsplan Hagenhier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Dr. Braun

Herr Prof. Dr. Ullrich weist darauf hin, dass vertragliche Regelungen bereits abgelaufen seien. Darüber hinaus müsse aus seiner Sicht die Biologische Station mit eingebunden werden. Die Herren Warmeling und Dr. Hülsbusch sprechen die Problematik des möglichen Biozideinsatzes durch Landwirte an. Herr Dr. Braun teilt diese Bedenken nicht, da das Verfahren aufgrund der Intervention dieser Landwirte eingeleitet worden sei. Herr Prof. Dr. Ullrich teilt mit, bisher sei Herbizideinsatz in allen Gesprächen und Bereichen ausgeschlossen worden. Frau Kingreen weist in diesem Zusammenhang auf Fördermöglichkeiten durch ELER hin.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 8. Landschaftsplan-änderungsverfahrens nach § 29 Landschaftsgesetz (LG) in Verbindung mit § 27 LG zur Anpassung der Verbote für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Grünlandflächen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen an die Förderbedingungen der EU nach den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen

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