01.12.2004 - 5.2 Verwendung von Ersatzgeldern bei Ausgleichs- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Kohaupt schlägt vor, folgenden Zusatz
vonder BV-Haspe in den Beschluss zu
übernehmen:
§ 2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in
der derzeit gültigen Fassung
ist sinnentsprechend zu ändern.
Ein Schreiben des Vorstandsbereiches 3 ist als Anlage 13
der Niederschrift beige
fügt.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt
dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch
für Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwandt werden.
2. § 10
Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe X) ergänzt mit folgendem Text:
Verwendung von Ersatzgeldern nach dem
Landschaftsgesetz
§
2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen
Fassung ist sinnentsprechend zu ändern.
(vorbehaltlich
der Prüfung durch das Rechtsamt)
3.
Die Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen
Vorschläge zu einer Verteilung der Ersatzgelder bis zur 2. Sitzung in 2005
vorzulegen.
