Herr Schmidt sieht keine Veranlassung, die
Vorfahrtsregelung an der Einmündung Sonntagstraße/ Stuckenweg zu ändern und der
Sonntagstrasse gegenüber dem Stuckenweg die Vorfahrt zu gewähren.
Herr Steffen macht auf die Gefahren
für die Fußgänger in diesem Bereich aufmeksam.