07.07.2011 - 3.1 Vorschlag zur Tagesordnung § 6 GeschO der CDU-F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 07.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Voigt erläutert den Tagesordnungsvorschlag
mit dem Hinweis zu prüfen, ob an einigen Stellen ein Vorgehen mit chemischen
Mitteln notwendig sei. Herr Prof. Dr. Ullrich verweist auf die bisherige
Bekämpfung mit Zivildienstleistenden der Stadt Hagen und der Biologischen
Station. Herr Dr. Bücker möchte einen Überblick über angerichtete Schäden sowie
die Entwicklung der Schadensfälle. Herr Warmeling sieht ein Gefährdungspotential
für Kinder und vertritt die Meinung, dass eine händische Bekämpfung an
Gefährdungsstandorten (Kindergärten, Schulen) durchzuführen sei. Ein
Gifteinsatz an Flüssen sei problematisch. Herr Dr. Braun erläutert, Neophyten
seien Teil der Flora und Fauna geworden, die für Insekten und dadurch auch für
die Vogelwelt wichtig seien. In Bereichen mit phototoxischer Wirkung können
Gefährdungssituationen entstehen, die bekämpft werden können. Am Beispiel eines
Bürgers im Bereich Wetter/Herdecke könne der Erfolg eines händischen Einsatzes
nachverfolgt werden. Ein Pestizideinsatz in Wasserschutzzonen und
Schutzgebieten sei nicht zu befürworten. Grundsätzlich sei dazu ein Antrag bei
der unteren Landschaftsbehörde zu stellen. In den vergangenen Jahren sei die
Biostation mit rd. 25.000 € für die Bekämpfung bezuschusst worden. Herr
Dr. Schmidt kennt keinen Antrag der Biologischen Station zum Herbizideinsatz.
An Stellen mit Gefährdungspotential müsse ggf. bekämpft werden. Ein Versuch
über den Einsatz verschiedener Methoden könne er sich vorstellen. Dieser
Vorschlag wird von den Herren Prof. Dr. Ullrich, Meier, Alda und Voigt aufgegriffen,
die Herren Warmeling und Dr. Bücker sprechen sich dagegen aus. Herr Blauscheck
spricht zentrale Verbreitungsachsen, wie Gastrassen und Flüsse, an. Herr
Heiermann möchte vor einer Bekämpfung zunächst eine Überprüfung der Gefährdung
durchführen. Auf die Frage von Frau Kingreen antwortet Herr Dr. Schmidt, ein
Versuch könne nicht in Naturschutzgebieten ausgeführt werden und müsse von der
Biologischen Station beantragt werden. Frau Kingreen bezweifelt die
Zweckmäßigkeit eines solchen Versuches. Nach einer Bekämpfung müsse zur
Besiedlung des Raumes etwas nachgepflanzt werden. Herr Dr. Hülsbusch kann dem
Vorschlag von Herrn Dr. Schmidt folgen, um vorrangig sensible Stellen zu
bekämpfen, gibt jedoch eine Gefährdung selbst durch chemische Substanzen zu bedenken.
Herr Wiemann geht auf den Bereich der Landstraße Breckerfeld/Hagen ein und
erklärt, der Landesbetrieb habe für den Pestizideinsatz Genehmigungen von der
unteren Landschaftsbehörde und der Landwirtschaftskammer erhalten, darüber
hinaus sei die Zustimmung der Eigentümer notwendig. Gefährdungen im
Innenbereich seien nicht gegeben, da das Grünflächenamt Spielplatzbereiche regelmäßig
pflege.
Herr Voigt stellt den Antrag, die
Verwaltung zu beauftragen, auf zwei Flächen im Stadtgebiet, welche vom Leiter
der Umweltstation Herrn Blauscheck bestimmt werden, die Pflanze Riesenbärenklau
auf der einen Flächen händisch und der anderen unter Einsatz chemischer Mittel
zu bekämpfen. Die zuständigen Ämter, wie z. B. das Umweltamt, werden hierüber
benachrichtigt und die notwendigen Anträge für die Durchführung des Einsatzes
der chemischen Mittel vor dem Einsatz bei den zuständigen Ämtern beantragt.
Dieser Versuch der unterschiedlichen Bekämpfung erfolgt erst in 2012. Nach Abschluss
der Arbeiten wird dem Umweltausschuss über das Ergebnis berichtet.
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt auf zwei Flächen im Stadtgebiet, welche vom Leiter
der Umweltstation Herrn Blauscheck bestimmt werden, die Pflanze Riesenbärenklau
auf der einen Flächen händisch und der anderen unter Einsatz chemischer Mittel
zu bekämpfen. Die zuständigen Ämter, wie z. B. das Umweltamt, werden hierüber
benachrichtigt und die notwendigen Anträge für die Durchführung des Einsatzes
der chemischen Mittel vor dem Einsatz bei den zuständigen Ämtern beantragt.
Dieser Versuch der unterschiedlichen Bekämpfung erfolgt erst in 2012. Nach
Abschluss der Arbeiten wird dem Umweltausschuss über das Ergebnis berichtet.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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40,9 kB
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