01.06.2011 - 5 Handhabung des Rauchverbotes in Gaststätten- md...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen leitet den mündlichen Vortrag von Herr Sporkert ein mit dem Hinweis auf die zu dieser Thematik erfolgten Berichte in der Presse.

Herr Sporkert erläutert die gesetzlichen Grundlagen zum Nichtraucherschutz, die ein generelles Rauchverbot in Kultur- und Freizeiteinrichtungen enthalten und führt die Ausnahmen dazu an. Er erwähnt zwei im April ergangene Urteile des OVG Münster, welche   die Nicht-Zulässigkeit von Rauchclubs und von Gaststätten, deren Nichtraucherbereich oder Toilettenanlage nur über einen Raucherraum zu erreichen ist, festgestellt hat. Dann berichtet er über die Überwachung in Hagen (s. Anlagen).

Herr Alda ärgert sich über gehobene Restaurants, in denen beispielsweise der Nichtraucherbereich im Wintergarten ist. Um diesen zu erreichen oder zur Toilette zu gelangen, muss man durch den Raucherbereich.

Herr Heiermann berichtet über die Diskothek Funpark, die auch ein ausgewiesener Raucherclub ist. Um diese einzige Hagener Großdiskothek besuchen zu können, werden Jugendliche gezwungen, Mitglied dieses Raucherclubs zu werden. Man solle sich mal Gedanken machen, wie dort der Gesundheitsschutz der Jugendlichen gewährleistet wird.

Herr Warmeling fragt nach, ob die Stadt eine Übersicht über die Anzahl der Raucherclubs hat. Herr Sporkert antwortet, dass eine Auflistung nicht möglich ist, weil es keine Meldepflicht für Raucherclubs gibt. Herr Voigt möchte wissen, seit wann Kontrollen in Hagen durchgeführt werden und ob es noch andere Möglichkeiten als Bußgeldbescheide gibt. Dazu verweist Herr Sporkert auf seine Ausführungen zu den Maßnahmen im Hagener Stadtgebiet.

Herr Warmeling schlägt vor, alle Hagener Gaststätten über die rechtliche Thematik zu informieren. Darauf erwidert Herr Sporkert, dass der Aufwand einer solchen Aktion mit viel zu hohen Porto- und Personalkosten verbunden wäre und er auch davon ausgeht, dass die Gastwirte aufgrund der Medien und bereits durchgeführten Kontrollen gut informiert sind.

Frau Kingreen dankt für die ausführlichen Informationen.

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Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung dankend zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen