05.05.2011 - 8 Luftreinhalteplan Hagen 2008 - Einrichtung eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 05.05.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Voigt fragt, welche zusätzlichen
Möglichkeiten außer der Umweltzone möglich seien und vermisst Vorschriften über
die Größe von Umweltzonen. Herr Dr. Braun erläutert, es gehe schwerpunktmäßig
um die Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans (LRP) mit drei
Schwerpunktmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen angemessen sein. Als kleine Maßnahme
sei beispielsweise an der Enneper Str. eine Zone mit der Beschränkung Tempo 30
eingerichtet worden, jedoch werde ein nur geringer Effekt befürchtet. Die
Bezirksregierung erwarte jedoch Belege über die Effizienz der Maßnahmen. Die
Umweltzone sei als 3. Option im LRP enthalten. Der Ruhrgebietsplan enthalte
keine Option, die auch Hagen weiterbringe. Im Zusammenhang mit der Umweltzone
seien die finanziellen Lasten überschaubar. Es werde die Maßnahme angeboten,
die bereits in anderen Städten gerichtsfest gehandhabt werde. Eine weitere
Maßnahme sei, mit Immissionsschutzregelungen an Wirtschaft und Industrie heranzugehen.
Herr Warmeling erinnert an die EU-Gesetzgebung und erinnert daran, dass eine
Umweltzone wirksam sein müsse. Herr Warmeling gibt folgende Vorschläge zu
Protokoll:
1. Die räumliche Abgrenzung der Umweltzone Hagen
geschieht entsprechend Anlage 2.
2. Die Umweltzone Hagen tritt zum 1.1.2012 in
Kraft und erlaubt das Befahren nur Fahrzeugen mit gelber und grüner Plakette.
Ab dem 1.1.2013 ist dies nur noch mit grüner Plakette erlaubt.
3. Soweit die am 1.1.2012 der angekündigten
Erlass zu Ausnahmegenehmigungen für Umweltzonen in NRW noch nicht greift,
übernimmt die Stadt Hagen die entsprechenden Regelungen der Umweltzone Ruhr.
4. Mittelfristig ist ein Anschluss an die
Umweltzone Ruhr geplant.
Herr Heiermann fragt, ob der Bereich Eppenhausen
einbezogen sei und es Ausnahmeregelungen für Schwerbehinderte gebe. Zum Thema
Ausnahmeregelungen führt Herr Grzeschista aus, Genehmigungen für
Verkehrsbetriebe und auch Feuerwehr seien seiner Kenntnis nach zurückgenommen
worden. Das LKW-Routenkonzept habe nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Als
große Emittenten seien der Schienenverkehr und lokaler Hausbrand zu beachten.
Ein Anschluss an die Umweltzone Ruhrgebiet werde nicht erreicht werden. Herr
Alda will die Produzenten im Lennetal nicht durch Einschränkungen beschneiden.
Frau Kingreen gibt zu bedenken, das Vertragsverletzungsverfahren drohe von der
Bezirksregierung an die Kommunen weitergegeben zu werden. Daher müssen die
Grenzwerte eingehalten werden. Jeder könne sich einstellen und entsprechend
planen. Die Herren Treß und Alda sprechen nochmals Ausnahmeregelungen an, für
Herrn Warmeling ist diese Diskussion obsolet, wenn zentrale Regelungen des Landes
aufgestellt sind. Herr Sieling bezeichnet die Einführung einer Umweltzone als
reinen Aktionismus, Wirkungen seien nicht nachgewiesen. Darauf hin erläutert
Herr Dr. Braun, anhand der Vorlage die bereits belegten Werte. Hinsichtlich der
Ausnahmeregelung gebe es ab 1.7. einen Erlass mit genauen Regelungen. Es sei noch
zu prüfen, ob es für Feuerwehrfahrzeuge sowie sonstige Spezialfahrzeuge,
Motorräder und Roller, ebenso für Behinderte, Ausnahmeregelungen gebe. Die
Bereiche Eppenhausen, Emst und auch das Lennetal seien nicht als Brennpunkt zu
bewerten, so dass die Erreichbarkeit von Industriestandorten gegeben sei. Kontrollmechanismen
und Messungen vom RVR könnten mitgenutzt und von diesem mitfinanziert werden,
auch wenn Hagen nicht gebietsmäßig der Umweltzone Ruhr beitrete. Hinsichtlich
der Größe der Umweltzone werde seitens des Planungsbereiches die Karte systematisch
erarbeitet, die Ausführung werde straßenscharf erfolgen, in der nächsten
Vorlage werde die Umweltzone detailscharf dargestellt. Eine spätere Ausweitung
sei unter zusätzlichen Kosten möglich. Das LKW-Routenkonzept bleibe erhalten,
die Bezirksregierung habe die Stadt Hagen angehalten, eine Überwachung auch mit
technischen Mitteln durchzuführen.
