05.05.2011 - 8 Luftreinhalteplan Hagen 2008 - Einrichtung eine...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Voigt fragt, welche zusätzlichen Möglichkeiten außer der Umweltzone möglich seien und vermisst Vorschriften über die Größe von Umweltzonen. Herr Dr. Braun erläutert, es gehe schwerpunktmäßig um die Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplans (LRP) mit drei Schwerpunktmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen angemessen sein. Als kleine Maßnahme sei beispielsweise an der Enneper Str. eine Zone mit der Beschränkung Tempo 30 eingerichtet worden, jedoch werde ein nur geringer Effekt befürchtet. Die Bezirksregierung erwarte jedoch Belege über die Effizienz der Maßnahmen. Die Umweltzone sei als 3. Option im LRP enthalten. Der Ruhrgebietsplan enthalte keine Option, die auch Hagen weiterbringe. Im Zusammenhang mit der Umweltzone seien die finanziellen Lasten überschaubar. Es werde die Maßnahme angeboten, die bereits in anderen Städten gerichtsfest gehandhabt werde. Eine weitere Maßnahme sei, mit Immissionsschutzregelungen an Wirtschaft und Industrie heranzugehen. Herr Warmeling erinnert an die EU-Gesetzgebung und erinnert daran, dass eine Umweltzone wirksam sein müsse. Herr Warmeling gibt folgende Vorschläge zu Protokoll:

1. Die räumliche Abgrenzung der Umweltzone Hagen geschieht entsprechend Anlage 2.

2. Die Umweltzone Hagen tritt zum 1.1.2012 in Kraft und erlaubt das Befahren nur Fahrzeugen mit gelber und grüner Plakette. Ab dem 1.1.2013 ist dies nur noch mit grüner Plakette erlaubt.

3. Soweit die am 1.1.2012 der angekündigten Erlass zu Ausnahmegenehmigungen für Umweltzonen in NRW noch nicht greift, übernimmt die Stadt Hagen die entsprechenden Regelungen der Umweltzone Ruhr.

4. Mittelfristig ist ein Anschluss an die Umweltzone Ruhr geplant.

Herr Heiermann fragt, ob der Bereich Eppenhausen einbezogen sei und es Ausnahmeregelungen für Schwerbehinderte gebe. Zum Thema Ausnahmeregelungen führt Herr Grzeschista aus, Genehmigungen für Verkehrsbetriebe und auch Feuerwehr seien seiner Kenntnis nach zurückgenommen worden. Das LKW-Routenkonzept habe nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Als große Emittenten seien der Schienenverkehr und lokaler Hausbrand zu beachten. Ein Anschluss an die Umweltzone Ruhrgebiet werde nicht erreicht werden. Herr Alda will die Produzenten im Lennetal nicht durch Einschränkungen beschneiden. Frau Kingreen gibt zu bedenken, das Vertragsverletzungsverfahren drohe von der Bezirksregierung an die Kommunen weitergegeben zu werden. Daher müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Jeder könne sich einstellen und entsprechend planen. Die Herren Treß und Alda sprechen nochmals Ausnahmeregelungen an, für Herrn Warmeling ist diese Diskussion obsolet, wenn zentrale Regelungen des Landes aufgestellt sind. Herr Sieling bezeichnet die Einführung einer Umweltzone als reinen Aktionismus, Wirkungen seien nicht nachgewiesen. Darauf hin erläutert Herr Dr. Braun, anhand der Vorlage die bereits belegten Werte. Hinsichtlich der Ausnahmeregelung gebe es ab 1.7. einen Erlass mit genauen Regelungen. Es sei noch zu prüfen, ob es für Feuerwehrfahrzeuge sowie sonstige Spezialfahrzeuge, Motorräder und Roller, ebenso für Behinderte, Ausnahmeregelungen gebe. Die Bereiche Eppenhausen, Emst und auch das Lennetal seien nicht als Brennpunkt zu bewerten, so dass die Erreichbarkeit von Industriestandorten gegeben sei. Kontrollmechanismen und Messungen vom RVR könnten mitgenutzt und von diesem mitfinanziert werden, auch wenn Hagen nicht gebietsmäßig der Umweltzone Ruhr beitrete. Hinsichtlich der Größe der Umweltzone werde seitens des Planungsbereiches die Karte systematisch erarbeitet, die Ausführung werde straßenscharf erfolgen, in der nächsten Vorlage werde die Umweltzone detailscharf dargestellt. Eine spätere Ausweitung sei unter zusätzlichen Kosten möglich. Das LKW-Routenkonzept bleibe erhalten, die Bezirksregierung habe die Stadt Hagen angehalten, eine Überwachung auch mit technischen Mitteln durchzuführen.

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Beschluss:

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage