27.01.2011 - 11 Bebauungsplan Nr. 4/11 (628) Stirnband / Hohenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 27.01.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Schädel
Auf die Fragen nach dem Schallschutz, den
Bauflächen und Baumfällungen erläutert Herr Schädel, der Planungsraum solle
festgelegt werden und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde sei sicher zu
stellen, dass abgestimmt gebaut werde. Erste Planungen zur Autobahnaufweitung
bestehen und damit werde Schallschutz zu betreiben sein. Der geschützte
Landschaftsbestandteil sei zum Schutz in das Gebiet hineingenommen worden.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/66 - Goldene Pforte -.
b) Der Rat der Stadt beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/80 (371) -Goldene Pforte-.
c) Der Rat der Stadt beschließt die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/11 (628) -Stirnband / Hohenhof- gemäß § 2 Abs.
1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/11 ist deckungsgleich mit den
Geltungsbereichen der zwei einzustellenden Bebauungspläne. Das Plangebiet
erstreckt sich zwischen der Haßleyer Straße und der Bundesautobahn A 45,
beinhaltet im Norden die Grundstücke der Straße Stirnband und wird im Süden
durch die Bezirkssportanlage Emst begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächste Verfahrensschritte sind
die Bürgeranhörung und die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen. Erst
anschließend kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgen, so dass mit
der Beratung hierzu frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen ist.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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805,4 kB
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Anlagen
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23 kB
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