13.12.2011 - 3 Mitteilung über Straßensanierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Klinkert bemängelt, dass es hierzu keinerlei
Beteiligung der Politik gegeben habe.
Herr Grothe führt aus, dass es sich hierbei um
Maßnahmen handele, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu erledigen
waren. Im Zuge der Vermögensermittlung seien im Jahre 2008 die Straßen
untersucht worden. Es sei entschieden worden, die Maßnahmen, die im Rahmen
unterlassener Unterhaltung nicht erledigt wurden, jetzt über Rückstellungen zu
erledigen. Es habe keine Wahl bestanden, diese oder jene Straße zu sanieren,
sondern diese seien über die Ermittlungen des Straßenkatasters festgelegt gewesen.
Nur diese Straßen hätten gemacht werden dürfen und hätten somit keiner
politischen Entscheidung bedurft. Es hätten auch nur Straßen mit leichten
Schäden saniert werden dürfen, Straßen
mit großen Schäden unterlägen dem Straßenerneuerungsprogramm. Dies wiederum
müsse in den politischen Gremien entschieden werden. Jetzt handele es sich um
die Abarbeitung von Rückstellungen im Bereich des Straßenvermögens.
Auf die Frage von Herrn Erlmann zur Hagener
Straße erklärt Herr Grothe, dass der Bereich bis zur Denkmalstraße der
Rückstellung unterlegen habe und der übrige zur Straßenerneuerung gehöre.
