13.12.2011 - 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/11 (637)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Jones kritisiert, dass hier eine wertvolle
Gewerbefläche in Fläche für den Einzelhandel umgewandelt werden solle.
Herr Schädel erklärt, dass diese Fläche im
gültigen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt sei. Es gebe
dort auch einen rechtsgültigen Bebauungsplan. Ein Investor sei auf die Stadt
zugekommen mit dem Wunsch und dem Antrag, dort ein bestimmtes Vorhaben zu
realisieren. Die Verwaltung sei nach dem Baugesetzbuch gehalten, Anträge auf vorhabenbezogene Bebauungspläne
dem Rat vorzulegen. Dies geschehe mit dieser Vorlage.
Herr Grothe fügt hinzu, dass hier ein
Vollsortimenter sinnvoll sei, da dieser Bereich nach dem Einzelhandelskonzept
der Stadt als Ergänzungsstandort für die Versorgung der Bevölkerung vorgesehen
sei.
Herr Klinkert bittet darum, über die Punkte a)
und b) des Beschlussvorschlages betrennt abzustimmen.
Diesem Wunsch folgt Herr Thieser.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 30.09.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/11 (637) – Einzelhandel nördlich der Zollstraße – gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt an der Altenhagener Straße /
Zollstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Eckesey, Flur 16, Flurstücke
125 (tlw.), 141 (tlw.) und 194 bis 198.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der
Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Arbeitsschritt wird
Anfang nächsten Jahres die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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