08.11.2004 - 22 Neuwahl des Landschaftsbeirates 2004
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Mo., 08.11.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
A.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Bildung eines Beirates gem. § 11 des Gesetzes zur
Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.
Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert am 30. März 2004 (GV. NRW. S.
135) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des
Landschaftsgesetztes (DVO-LG) vom 22. Oktober 1986, zuletzt geändert durch
Verordnung vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 736).
B.
Der Rat der Stadt Hagen wählt gem. § 11 Abs. 4 und 5 des Landschaftsgesetzes NW in den Landschaftsbeirat der Stadt Hagen:
I.)
als Vertreter des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, der Erholung in der freien Landschaft und der Heimatpflege
Mitglieder Stellvertreter
R. Blauscheck H.-J. Saure
T. Meilwes J. Rosenbaum-Mertens
H.-J. Thiel Dr.
D. Kunze
W. Kohl C.
Titgemeier
J. Freier D.
Riegel
C. Hülsbusch B.
Mauren
II.)
als Vertreter einer Vereinigung
der
Landwirtschaft
Mitglieder Stellvertreter
A. Berger B. Funke
D. Hüsecken R.
Rüsing
des Gartenbaus
Mitglied Stellvertreter
T. Borgmeier W.
Mann
der
Forstwirtschaft
Mitglied Stellvertreter
O. Bühren K.-E.
Reinshagen
der Jagd
Mitglied Stellvertreter
H. Hilker K.
Buhl
der Fischerei
Mitglied Stellvertreter
Dr. R.
Hagemeyer H.-B.
Famel
C.
Die Mitglieder des Landschaftsbeirates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld i. S. v. § 2 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) in der geänderten Fassung vom 20 Juni 1997. Bei einer Sitzung von mehr als 6 Stunden Dauer wird ein weiteres Sitzungsgeld gewährt.
Darüber hinaus werden Mitgliedern des Landschaftsbeirates für die An- und Abfahrten zum Sitzungsort Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt. Soweit Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gem. §§ 33, 45; 2 der Gemeindeordnung vom 14 Juli 1994, geändert durch Gesetz vom 03 Februar 2004, besteht, gilt § 7 der Hauptsatzung.
