08.11.2004 - 45 Änderung bei der Erhebung von Bürgschaftsprovis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 45
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Zusätze:
- Verfasser : Reiß, Jürgen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Mo., 08.11.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28.09.2000
wird wie folgt geändert:
In Teil b) Abs. 1 werden die Worte “mindestens 500,-- DM, höchstens
25.000,-- DM” durch die Worte “mindestens 250,00 €, höchstens
13.000,00 €” ersetzt.
2.
Auf
Antrag kann die Verwaltung bei Bürgschaftsprovisionen über 100.000,00 €
Ratenzahlung gewähren. Es dürfen dabei maximal drei Raten festgesetzt werden,
wobei die Abwicklung der Ratenzahlungen innerhalb von sechs Monaten nach
Festsetzung der Bürgschaftsprovisionen zu erfolgen hat.
3.
Die
Beschlüsse zu 1. und 2. gelten für Bürgschaftsprovisionen, die nach dem
01.01.2005 erhoben werden.
