15.11.2011 - 17 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.11.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke stellt Anfragen zum derzeit auch Nachts
stattfindenden Straßenausbau, der Taktung der Buslinie 525 in Garenfeld und
Haspe sowie dem weiteren Verfahren zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes.
Zum letzteren Punkt berichtet Herr Dr. Ramrath,
dass es hierzu eine Besprechung der Fraktionssprecher gegeben habe, wie es in
diesem Zusammenhang weiter gehen könne.
Herr Grothe fügt hinzu, dass es vor kurzem ein
Gespräch mit der Direktorin des Regionalverbandes Ruhr gegeben habe, worin die
Hagener Flächengrößen für Gewerbe und Wohnen, die im Flächennutzungsplan
dargestellt werden dürften, diskutiert worden seien. Insbesondere die
Wohnbauflächen müssten auf ca. 59 ha verringert werden. Dies müsse auch vom
Ausschuss, möglicherweise Anfang des nächsten Jahres, im Rahmen einer Vorlage
nochmals verarbeitet werden.
Mit den Fraktionen sei auch diskutiert worden, ob
sich eine Neuaufstellung überhaupt lohne. Die Verwaltung meine ja, da sich eine
schlechtere Situation nur bei den Wohnbauflächen ergebe aber nicht bei den
gewerblichen Bauflächen.
Die Anfrage hinsichtlich der Taktung der Buslinie
525 müsse schriftlich beantwortet werden.
Anmerkung des Schriftführers:
Die Änderung der Taktung der Buslinie 525 im Bereich
Haspe hat auch nach Aussage der Hagener Straßenbahn keine Auswirkungen auf
Taktungen von Buslinien im Bereich Halden und Garenfeld sowie Berchum.
Zum Straßenausbau berichtet Herr Grothe, dass es
sich hierbei um Rückstellungsmaßnahmen handele, die unter dem Aspekt
Verkehrsicherungspflicht mit Blick auf das Straßenvermögen bis Ende 2011 noch
erledigt werden könnten. Durch diese Arbeiten würde sich das Straßenvermögen um
ca. 12 – 14 Mio. € erhöhen. Diese Arbeiten würden in 2012 nicht
fortgesetzt, da dann nur noch 600.000 € als Rückstellungen zur Verfügung
ständen.
Herr Erlmann bezieht sich auf Herrichtung des
Kreisverkehrs Dortmunder Straße / Boeler Ring / Hengsteyer Straße. Im Oktober /
November dieses Jahres sei eine Überarbeitung des vor drei Jahren fertig
gestellten Kreisverkehrs erforderlich geworden, nachdem erhebliche Schäden an
der Pflasterung aufgetreten wären. Er frage, ob die Stadt die hieraus
entstehenden Kosten hätte tragen müssen
oder ob es sich um eine erfolgte
Garantieleistung der Herstellerfirma handele.
Lt. Herrn Grothe müsse diese Anfrage ebenfalls
schriftlich beantwortet werden.
Anmerkung des Schriftführers zu der Anfrage von
Herrn Erlmann:
Es ist richtig, dass die Pflasterflächen im Kreisverkehr Dortmunder Straße repariert werden mussten, da z.T. erhebliche Schäden an den Pflastersteinen aufgetreten sind. Diese Reparatur wurde im Rahmen der Gewährleistung von der seinerzeit Bau ausführenden Firma durchgeführt. Die Steine wurden damals ordnungsgemäß verlegt, hier handelt es sich vielmehr um einen Materialfehler. Die ausführende Firma muss also die finanziellen Folgen mit dem Lieferanten der Steine klären.
