15.11.2011 - 10 Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Fläc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.11.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe erläutert anhand des aufgehängten
Planes die angedachten Flächenausweisungen Wald, Grün und Wohnen im
Flächennutzungsplan, wobei die Darstellungsform und Systematik in diesem Rahmen
etwas schwierig sei und nicht sehr aussagekräftig. Die Vergabe des geforderten
Lärmschutzgutachtens sei in Vorbereitung.
Da in der heutigen Sitzung keine Beschlussfassung
anstehe, schlägt Herr Dr. Ramrath eine weitere Vertagung bis zum Vorliegen des
Gutachtens vor. Er bitte aber darum, den Fraktionen für ihre weitere Beratung
ebenfalls den aufgehängten Plan mit einem kurzen Begründungstext zur Verfügung zu stellen.
Herr Bögemann schlägt bei einer positiven
Beschlussfassung dieses Planes durch den Rat vor, die Kompensation durch die
Anpflanzung von Straßenbäumen vorzunehmen.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen die
Vertagungen keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im
Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 92
– Im Langen Lohe – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der
Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden, der
Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe im
Westen und der Haßleyer Straße im Osten.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum Ende
2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.
