05.10.2011 - 19 Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2Wohnbebauung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath weist auf die Beratungsergebnisse der bisher vorberatenden Gremien hin.

 

Herr Panzer möchte wissen, warum es zu einer Umstellung des Verfahrens gekommen sei.

 

Frau David berichtet, dass ursprünglich mehrere Interessenten aufgetreten seien, die in diesem Bereich für sich Einfamilienhäuser hätten errichten wollen. Da im Laufe der Zeit untereinander zu bestimmten Abhängigkeiten keine Einigung hätte erzielt werden können, habe die HEG signalisiert, sich der Bebauung und auch der Erschließung annehmen zu wollen.  Als städtischer Gesellschaft sei nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht mehr möglich.

 

Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag einschließlich des Zusatzes aus dem Umweltausschuss abstimmen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)    Der Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne Vorhabenbezug  als normales Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. 

 

b)  Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.

 

c)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

Zusatz:

Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden in Fortführung des NSG „Hardt“ durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage