05.10.2011 - 23 Bebauungsplan Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 05.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgungsbereich Lange
Straße - Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs 2a BauGB in Verbindung mit § 13
BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Lange Straße und die
anliegenden Häuser ab der Einmündung der Sternstraße (ab Lange Straße 21) bis zur
Pelmkestraße 17 (Eckhaus). Außerdem umfasst es die Häuser um den Wilhelmsplatz
sowie die Häuser ab Bismarckstraße 15 und 20 bis Bismarckstraße 21 und 32. Im Geltungsbereich liegen auch die ersten
Häuser der anschließenden Nebenstraßen. Das sind:
·
Sternstraße
Nrn. 1 und 3
·
Mauerstraße
Nrn. 1 und 2
·
Kottmannstraße
Nrn. 4 und 5
·
Moltkestraße
bis Haus Nr. 9
·
Roonstraße
Nrn. 2, 3, 4 und 6
·
Bleichstraße
bis Haus Nr. 4
·
Bachstraße
Nrn. 20 bis 25
·
Grummertstraße
Nrn. 2, 4, 6 und 8
·
Pelmkestraße
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In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 1000 eindeutig
dargestellt.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht
auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgeranhörung) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange)
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll Anfang 2012
die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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818 kB
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