05.10.2011 - 9 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 05.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath berichtet insbesondere über den
Beschlusszusatz des Landschaftsbeirates, der vorgeschlagen habe, den Steinbruch
regelmäßig von ehrenamtlichen Fachleuten auf das Vorkommen von Höhlen
untersuchen zu lassen.
Dieser wird von Herrn Bögemann aus Sicht des
Beirates weiter konkretisiert.
Herr Gockel bemerkt, dass dieser Vorschlag sowohl
von Seiten der Firma als auch von der Verwaltung kritisch gesehen werde, nicht
nur aus rechtlicher Sicht, da hieraus keine Verpflichtung derartige Dinge
aufzunehmen abgeleitet werden könne. Außerdem unterlägen Höhlen in Steinbrüchen
dem Denkmalschutz.
Dieser Aspekt ist für Herrn Dr. Ramrath durchaus
nachvollziehbar. Am Ende eines derart komplexen und langwierigen Verfahrens,
welches mit einer gebundenen Entscheidung ende, sollten keine weiteren
Forderungen eingebracht werden. Daher schlage er für heute eine
Beschlussfassung vor wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Des Weiteren solle
die Verwaltung, ohne dies ausdrücklich im Beschluss zu erwähnen gebeten werden,
mit der Firma im Gespräch zu bleiben, um zu irgendeinem Zeitpunkt, nicht regelmäßig,
die vom Landschaftsbeirat vorgeschlagenen Nachschau vornehmen zu können. Diese
Zusammenarbeit, die mit dem Eigentümer abzustimmen sei, solle jedoch auf
freiwilliger Basis geschehen und nicht Bestandteil der Genehmigung sein.
Herr Meier ist der Auffassung, dass bei dieser
Genehmigung ein guter Kompromiss zwischen Naturschutz und
Arbeitsplatzsicherung gefunden worden
sei. Auch die Bevölkerung habe dies wohl so verstanden. Es solle daher dem
Verwaltungsvorschlag gefolgt werden.
In dieser Hinsicht spricht sich auch Herr Reinke
aus.
Herr Dr. Ramrath lässt über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen fasst gem. § 68 WHG den als Anlage II angefügten
Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Steinbruchs
„Donnerkuhle“ einschließlich der dazugehörenden Anlagen und der
Entscheidung über die eingegangenen Einwendungen.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den als Anlage II angefügten
Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörenden Anlagen gem. § 74 (4) VwVfG
an die Rheinkalk Eifel-Sauerland GmbH & Co. KG zuzustellen und öffentlich
auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
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