12.07.2011 - 21 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath berichtet, dass der Landschaftsbeirat den Beschluss einstimmig abgelehnt habe, die Bezirksvertretung Nord und der Umweltausschuss mit Mehrheit zugestimmt hätten.

 

Herr Panzer bemängelt, dass in diesem Verfahren insbesondere die Belange des Waldes nicht berücksichtigt worden seien und auch die Waldabstände nicht eingehalten würden.

 

Herr Schädel weist darauf hin, dass der Waldabstandserlass inzwischen aufgehoben worden sei und bisher auch nichts Neues in diesem Zusammenhang aufgelegt wäre. Außerdem sei der  Waldrand durch Baumfällungen und Beschneidungen zurückgesetzt worden.

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörungen, der Betei­ligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Ausle­gung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Bauge­setzbuch (BauGB).

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/07 (589)  – Wohnen am „Erlhagen“ - mit den in der Vorlage beschrie­benen geringfügigen Ände­run­gen gemäß § 10 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.April 2011 (BGBl. S 619) in Verbindung mit § 7 der Ge­meindeord­nung für das Land Nord­rhein-Westfa­len (GO NW) in der z.Zt. gülti­gen Fas­sung als Satzung.

 

Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 24.05.2011 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/07 (589) Wohnen am „Erlhagen“ liegt in Hagen-Fley südlich der Straße Erhagen und erstreckt sich von der Kreuzung mit der Weidekampstraße bis zum Haus Erlhagen Nr. 20.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im II. Quartal 2011 wird dieses Bebauungsplanver­fahren abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage