01.02.2011 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/11 (626) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 01.02.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a.) Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 22.10.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 2/11 – Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 – gemäß § 12 Abs. 2 BauGB zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
b.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach
§ 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt süd-westlich der Bergstraße
und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Hagen, Flur 40, Flurstücke 98, 99 und
100.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan
ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird die
öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird
voraussichtlich Mitte 2011 eingeholt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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304,9 kB
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2
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376,8 kB
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3
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416,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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45,3 kB
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