01.02.2011 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/11 (626) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Ramrath gibt bekannt, dass die Bezirksvertretung Mitte einstimmig empfohlen habe, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a.)   Der Rat der  Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 22.10.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen

Bebauungsplan Nr. 2/11 – Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 – gemäß § 12 Abs. 2  BauGB zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 12 Abs. 2  BauGB  in Verbindung mit  § 13 a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

b.)    Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

            nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach

            § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Geltungsbereich

 

Das  Plangebiet liegt süd-westlich der Bergstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Hagen, Flur 40, Flurstücke 98, 99 und 100.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich Mitte 2011 eingeholt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage