01.02.2011 - 17 Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd – I. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Lt. Herrn Dr. Ramrath erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der morgigen Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Nord.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Nord folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd – I. Nachtrag, 3. Änderung sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 10.05.2007.

 

Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):

 

Geltungsbereich :

Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 – Bathey–Süd – I. Nachtrag sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/63 – Bathey–Süd –.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen der Dortmunder Straße, einer etwa 25 m bis 85 m vor- und zurückspringenden Linie nördlich parallel zur Kabeler Straße über die Straße "Auf dem Graskamp" hinweg bis zur DB – Trasse Schwerte – Siegen, dieser DB – Trasse, der BAB A1 (Bremen – Köln) und der Wandhofener Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage