01.02.2011 - 21 Bebauungsplanverfahren Nr.: 8/10 (623) –Südufe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Da die Bezirksvertretung Nord erst Morgen tage, erfolge die heutige Beschlussfassung vorbehaltlich deren Beratung.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Nord folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Nr.: 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee– gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt entlang des südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB – Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und dem in das Plangebiet miteinbezogenen Freibad Hengstey an der Seestraße.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke:

 

Gemarkung Boele, Flur 1:

48 (tlw.), 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 79, 80, 81, 85, 90, 91, 92, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 120, 122, 123, 124, 125, 126.

 

Gemarkung Boele, Flur 2:

9, 10, 14, 15, 16, 19, 130, 131, 133, 134, 136, 152, 187, 192 (tlw.), 213, 419 (tlw.), 420.

 

Gemarkung Boele, Flur 29:

13 (tlw.), 70 (tlw.), 71, 72, 73, 130, 131.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs– / Erschließungskonzepte im 2. Quartal 2011 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage