01.02.2011 - 14 Bebauungsplan Nr. 4/11 (628) Stirnband / Hohenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 01.02.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage von Herrn Wolzenburg erklärt Herr
Grothe, dass sich die Zielrichtung im Lauf des Verfahrens entwickeln solle. Mit
der Einleitung des Verfahrens gebe es zunächst eine Steuerungsmöglichkeit für
die Nutzungen, da bereits Bauabsichten beständen. Hier handele es sich um einen
hochwertigen erhaltungswerten Bereich, ein Kleinod, welches auch noch
fortentwickelt werden könnte. Dies bedeute aber auch eine vernünftige Gestaltung. Er gehe davon aus, dass es sich hier um ein
langes intensives Verfahren handeln werde, auch unter Beteiligung der
Landesdenkmalbehörde. Auch ein Workshop sei vorgesehen. Über die weitere
Vorgehensweise würde zu gegebener Zeit hier im Ausschuss berichtet.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/66 - Goldene Pforte -.
b) Der Rat der Stadt beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/80 (371) -Goldene Pforte-.
c) Der Rat der Stadt beschließt die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/11 (628) -Stirnband / Hohenhof- gemäß § 2 Abs.
1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/11 ist deckungsgleich mit den
Geltungsbereichen der zwei einzustellenden Bebauungspläne. Das Plangebiet
erstreckt sich zwischen der Haßleyer Straße und der Bundesautobahn A 45,
beinhaltet im Norden die Grundstücke der Straße Stirnband und wird im Süden
durch die Bezirkssportanlage Emst begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächste Verfahrensschritte sind
die Bürgeranhörung und die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen. Erst
anschließend kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgen, so dass mit
der Beratung hierzu frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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805,4 kB
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