08.11.2011 - 7 Verwendung der Sportpauschale für die Jahre 201...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Di., 08.11.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Katja Bannenberg
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die IG Hasper Sportvereine und der TuS Volmetal bitten um
Berücksichtigung bei der Vergabe der Sportpauschale, so Herr Schisanowski.
Entsprechende Schreiben werden dem Protokoll beigefügt.
Mit relativ wenig Geld, sollen möglichst viele Maßnahmen realisiert
werden, so Herr Dr. Schmidt.
Es wurde geprüft, auf welchen Sportanlagen aus sportfachlicher Sicht Handlungsbedarf
besteht. Auf dieser Grundlage hat man sich mit der Kämmerei auf den Bereich A
„Kommunale Objekte“ geeinigt.
Der Bereich B enthält die Infrastruktur- und Sanierungsmaßnahmen in
entsprechender Reihenfolge. Die notwendigen Maßnahmen bei Aufgabe des Sportplatzes Quambusch wurden
entsprechend berücksichtigt und eingearbeitet.
Im Bereich C sind 75.000,- € für die vereinseigenen Anlagen
eingeplant, so Herr Dr. Schmidt.
Wenn die Reihenfolge im Bereich B so beschlossen wird, ist zu bedenken,
dass möglicherweise das Lärmgutachten Loheplatz negativ ausfallen könnte, gibt Herr
Dr. Schmidt zu bedenken. Dies sollte im Beschluss entsprechend vermerkt
werden.
Man ist sich schon lange einig, dass es für den Verein Hagen 11 eine
Verbesserung hin auf Kunstrasen geben muss, so Herr Michel.
Bei der Liste der kommunalen Objekte und einer Summe von fast 500.000,-
€ für notwendige Maßnahmen für den laufenden Betrieb, wird Herr Michel
stutzig.
Herr Michel warnt davor, Mittel aus der Sportpauschale auch für Dachsanierungen, Abwasserleitungen
u. ä. zu verwenden. Von der Grundlage her ist dies möglich, jedoch ist es
schwierig eine Grenze zu setzen, wo die Sportfachlichkeit endet. Möglicherweise
kann hier eine prozentuale Grenze gesetzt werden.
Herr Dr. Fischer geht von einer Beratung in 1. Lesung aus. Heute werden noch keine
Detailfragen geklärt. Der Ausschuss muss jedoch darauf achten, dass nicht
falsche Dinge aus der Sportpauschale finanziert werden. Mann muss mit den
Mitteln wirtschaften, um möglichst viel zu schaffen.
Die Notwendigkeit eines Kunstrasenplatzes für Hagen 11 wurde bereits
mehrfach erörtert. Äußerungen zur Frage des Standortes können erst gemacht
werden, wenn das Lärmschutzgutachten vorliegt, so Herr Dr. Fischer.
Man befindet sich jetzt in der 2. Runde der Kunstrasenplätze, so Herr
Dr. Fischer.
Bereits in der Vergangenheit habe er immer betont, dass dann auch der
Hagener Süden entsprechend berücksichtigt werden soll. Die soll entsprechend in
die Diskussion eingebracht werden.
Herr Oberste-Berghaus bittet darum, dass das Lärmschutzgutachten Angaben
zu entstehenden Kosten für einen Lärmschutzwall beinhaltet. Auch die erforderliche
Qualität des Walles soll erörtert werden.
Auch Herr Hentschel befürchtet, dass der Ausschuss „keinen
Deckel mehr auf der Sportpauschale hat“. Eine prozentuale Begrenzung wäre
sinnvoll.
Hagen 11 benötigt definitiv einen Rasenplatz, so Herr Hentschel
weiter. Möglicherweise können hinsichtlich des Lärms entsprechende Klauseln in
die Kaufverträge der Grundstücke aufgenommen werden.
Herr Dr. Schmidt betont, dass derartige Klauseln nicht richtig wirken. Klagen sind immer
möglich. Demnach bleibt nur das Gutachten abzuwarten, so Herr Hentschel.
Frau Neuhaus weist ausdrücklich darauf hin, dass der Schulausschuss vorab über Entnahmen
aus der Bildungspauschale informiert werden muss.
Die Schulverwaltung war über jede Maßnahme aus der Vorlage informiert, so
Herr Dr. Schmidt. Eine entsprechende Beratung im Schulausschuss wird
stattfinden.
Es ist positiv anzusehen, dass sich der Ausschuss ausdrücklich für einen
Kunstrasenplatz für Hagen 11 ausspricht, so Herr Thieser. Die
Problematik bei der Standortsuche ist bekannt. Eine weitere Diskussion ist
jedoch erst auf Basis des Gutachtens möglich.
Die Konflikte zwischen Wohnbebauung und Sportanlage sind seit Jahren
bekannt.
Wenn der Sportplatz Quambusch aufgegeben wird, ist eine entsprechende
Alternative erforderlich, so Herr Thieser weiter.
Herr Thieser geht davon aus, dass man sich in den folgenden Diskussionen über die
Rangfolge der Maßnahmen einig werden kann.
Laufende Unterhaltungsmaßnahmen sollten nicht aus der Sportpauschale
finanziert werden, dies betont auch Herr Thieser.
Die Fraktion Hagen-Aktiv sieht keine zeitliche Dringlichkeit für einen
heutigen Beschluss, so Herr Gronwald. Jedoch sieht Herr Gronwald
den Kunstrasenplatz für Hagen 11 an 1. Stelle der Liste.
Wenn man das Lärmschutzgutachten abwarten will, kann die Vorlage nicht
beschlossen werden, so Herr Hentschel.
Da das Gutachten auch bis zur nächsten Sitzung nicht vorliegen wird,
besteht die Möglichkeit, den Beschluss entsprechend zu tätigen. Bei dem
Umkleidegebäude auf dem Freiheitsplatz ist jedoch Dringlichkeit geboten, so Herr
Wischnewski.
Aufgrund einer Anmerkung von Herrn Hentschel betont Herr Schisanowski
ausdrücklich, dass der Ausschuss sich einvernehmlich für einen Kunstrasenplatz
für Hagen 11 bekennt.
Um den Fortbestand von Hagen 11 und dem TC Blau-Gold zu sichern, soll der
Standort Emst erhalten bleiben, so Herr Meier.
Um eine entsprechende Sicherheit bei der Bebauung zu bekommen, ist das
Gutachten zu beauftragen. Für den Sport muss die nachhaltigste Lösung gefunden
werden.
Der Sport ist dem Ausschuss sehr wichtig. Nun bleibt zunächst das
Gutachten abzuwarten, so Herr Hoffmann.
Auch Herr Hoffmann betont, dass entsprechende Grenzen bei den
Ausgaben aus der Sportpauschale gesetzt werden müssen.
Abschließend betont Herr Dr. Fischer, dass keine Fraktion Zweifel
an einem Kunstrasenplatz für Emst geäußert hat. Eine detaillierte Diskussion
wird es in der nächsten Sitzung geben.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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14,9 kB
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2
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109,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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6
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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2 MB
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9
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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10
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(wie Dokument)
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18,9 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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22,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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105 kB
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