08.11.2011 - 3.1 Mittel aus der Sportpauschale für Vereine mit v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Di., 08.11.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Katja Bannenberg
Wortprotokoll
Herr Dr. Fischer weist
darauf hin, dass bereits im Jahr 2009 dem Ausschuss ein Brief des
Innenministeriums vorgelegt wurde (Drucksachen-Nr. 0192/2009), aus dem hervorging,
dass Nothaushalts-Gemeinden Mittel aus der Sportpauschale weitergeben können,
wenn sie auf eigene Maßnahmen verzichten. Dieser Sachverhalt ist nicht neu, wie
es aufgrund eines aktuellen Presseartikels missverstanden werden könnte.
Im Namen der CDU-Fraktion stimmt Herr Dr. Fischer der Vorlage zu.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wollte der Ausschuss
durchsetzen, dass 20 % der Sportpauschale an Vereine mit eigenen Anlagen
weitergegeben werden können, so Frau Neuhaus. Der Kämmerer hat jedoch am
Tag der Sitzung diesen Tagesordnungspunkt streichen lassen.
Mit dem Erlass aus dem Jahr 2004 war der Sachverhalt klar, dass eine
Weitergabe der Mittel in Nothaushalts-Gemeinden unter bestimmten
Voraussetzungen möglich ist, so Herr Michel. Es gab jedoch Zweifel. Im
Jahr 2009 wurde der Sachverhalt durch den Landtagsabgeordneten Herrn Wolfgang
Jörg bestätigt. Die Zustimmung ist nun endlich auch aus dem Verwaltungsvorstand
erfolgt.
Herr Michel ist erfreut,
dass nun das Engagement der Vereine belohnt werden kann.
Der Durchbruch wurde erst im Verwaltungsvorstand erzielt, so Herr Dr.
Schmidt. Wenn die Vorlage so beschlossen wird, kann mit der Förderung
begonnen werden.
Herr Dr. Schmidt weist
darauf hin, dass es sich nicht um freie Mittel handelt. Auch das Land nimmt einen
Kredit auf und gibt die Mittel entsprechend weiter.
Auch Herr Thieser hofft auf einen entsprechenden Beschluss. Es ist
positiv anzusehen, dass die Verwaltung frei in der Verwendung der
Sportpauschale und nicht abhängig vom Kämmerer ist.
Es kann ein einvernehmliches, positives Signal an die Vereine
weitergegeben werden, so Herr Schisanowski.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,6 kB
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