08.11.2011 - 3.1 Mittel aus der Sportpauschale für Vereine mit v...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Fischer weist darauf hin, dass bereits im Jahr 2009 dem Ausschuss ein Brief des Innenministeriums vorgelegt wurde (Drucksachen-Nr. 0192/2009), aus dem hervorging, dass Nothaushalts-Gemeinden Mittel aus der Sportpauschale weitergeben können, wenn sie auf eigene Maßnahmen verzichten. Dieser Sachverhalt ist nicht neu, wie es aufgrund eines aktuellen Presseartikels missverstanden werden könnte.

Im Namen der CDU-Fraktion stimmt Herr Dr. Fischer der Vorlage zu.

 

Bereits in der letzten Legislaturperiode wollte der Ausschuss durchsetzen, dass 20 % der Sportpauschale an Vereine mit eigenen Anlagen weitergegeben werden können, so Frau Neuhaus. Der Kämmerer hat jedoch am Tag der Sitzung diesen Tagesordnungspunkt streichen lassen.

 

Mit dem Erlass aus dem Jahr 2004 war der Sachverhalt klar, dass eine Weitergabe der Mittel in Nothaushalts-Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, so Herr Michel. Es gab jedoch Zweifel. Im Jahr 2009 wurde der Sachverhalt durch den Landtagsabgeordneten Herrn Wolfgang Jörg bestätigt. Die Zustimmung ist nun endlich auch aus dem Verwaltungsvorstand erfolgt.

Herr Michel ist erfreut, dass nun das Engagement der Vereine belohnt werden kann.

 

Der Durchbruch wurde erst im Verwaltungsvorstand erzielt, so Herr Dr. Schmidt. Wenn die Vorlage so beschlossen wird, kann mit der Förderung begonnen werden.

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass es sich nicht um freie Mittel handelt. Auch das Land nimmt einen Kredit auf und gibt die Mittel entsprechend weiter.

 

Auch Herr Thieser hofft auf einen entsprechenden Beschluss. Es ist positiv anzusehen, dass die Verwaltung frei in der Verwendung der Sportpauschale und nicht abhängig vom Kämmerer ist.

 

Es kann ein einvernehmliches, positives Signal an die Vereine weitergegeben werden, so Herr Schisanowski.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage