01.12.2004 - 6.2 Verwendung von Ersatzgeldern bei Ausgleichs- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Hier
liegt eine Stellungnahme des Umweltamtes vor, die als Anlage 9 Gegenstand der
Niederschrift ist.
Herr
Weber erläutert kurz die Entstehungsgeschichte zu diesem Antrag. Demnach haben
sich alle Bezirksvorsteher geeinigt, einen entsprechenden Antrag in die
Dezember-Runde der einzelnen BVén einzuspeisen.
Herr
Weber geht auf die seit gestern vorliegende Stellungnahme des Umweltamtes ein
und formuliert aufgrund der ursprünglichen Intention einen geänderten
Beschlussvorschlag.
Da
die Bezirksvertretung Mitte bereits gestern getagt hat, ist der Beschluss dort
nicht mehr geändert worden. Die verbleibenden vier BVén hingegen werden diesen
geänderten Beschlussvorschlag beraten.
Zu
den Ausführungen der Stellungnahme merkt Herr Weber an, dass der
Landschaftsbeirat kein gewähltes legitimiertes Gremium der Stadt ist.
Dr.
Braun zweifelt die rechtliche Durchsetzungsmöglichkeit an und verweist auf die
ausstehende Stellungnahme des Rechtsamtes.
Weitere
Wortmeldungen gibt es nicht.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Die Ersatzgelder nach dem
Landschaftsgesetz dürfen auch für Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwandt werden.
2. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um
Buchstabe x) ergänzt mit folgendem Text:
Verwendung
von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz
§
2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen Fassung ist sinnentsprechend zu
ändern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt den
Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer Verteilung der Ersatzgelder
bis zur 2. Sitzung in 2005 vorzulegen.
