19.01.2011 - 4 Haushaltsplanberatungen 2011 -Anlage-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 19.01.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schmitz erläutert, dass der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2011 in den Rat in
Form einer CD am 16.12.2010 eingebracht wurde.
Die bereits im letzten Jahr in die Politik eingebrachten Konsolidierungsmaßnahmen
sind in voller Höhe von 90,5 Mio. € bereits eingearbeitet.
Veränderungsbeschlüsse, die der Rat zum Konsolidierungskonzept bereits
gefasst hat oder noch fassen wird, werden für den endgültigen Haushaltsplan
über die Veränderungsliste eingefügt.
Die Eröffnungsbilanz konnte korrigiert werden. Nach Prüfung durch das RPA
wird diese nun von der Gemeindeprüfungsanstalt kontrolliert.
Das Eigenkapital konnte auf 574 Mio. € erhöht werden. Unter
Berücksichtigung der Finanzplanungsdaten führt diese Erhöhung dazu, dass die
Überschuldung der Stadt Hagen noch nicht eingetreten ist. Dies wird vermutlich
erst im Jahr 2012 der Fall sein, so Frau Schmitz weiter.
Auf die Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung hat dies jedoch keine
positiven Auswirkungen. Lt. Handlungsrahmen des Innenministeriums sind überschuldete
Gemeinden gleichzusetzen mit von Überschuldung bedrohten Gemeinden.
Trotz Einarbeitung der Konsolidierungssumme von 90,5 Mio. € weist
der Haushaltsplan 2011 ein Defizit von 161,7 Mio. € auf. Wenn die 90,5
Mio. € im letzten Finanzplanungszeitraum sukzessive eingeplant sind,
besteht immer noch ein Defizit von 102 Mio. €. Dies verdeutlicht, dass sich die Stadt nicht
aus eigener Kraft aus den Schulden befreien kann, so Frau Schmitz.
Herr Dr. Fischer möchte
wissen, ob sich im Vergleich zum Vorjahr die Ansätze, etwa für die Unterhaltung
vereinseigener Anlagen, Förderung des Breiten- und Leistungssports oder
Zuschüsse für vereinseigene Anlagen geändert haben.
Herr Wischnewski betont,
dass es keine Änderungen der Ansätze für Zuschüsse gegeben hat. Dies könne man u.
a. auf Seite 40, Zeile 15 nachlesen.
Frau Neuhaus möchte
wissen, wo der Zuschuss des Stadtsportbundes i. H. v. 12.000,- € an die
Stadt für Personalkosten zu finden ist.
Auf Seite 38, Zeile 11 sind die Personalaufwendungen zu kürzen, so Herr
Wischnewski. Im Konsolidierungspapier sind unter Personalkostenreduzierung
12.000,- € „Aufwendungsersatz Personalkosten
Leitungsfunktion“ und Wegfall einer vollen Stelle ab 2014 eingesetzt.
Diese Einnahme müsse eindeutig ersichtlich sein und gegengerechnet
werden, so Frau Neuhaus.
Dies müsse man zur eindeutigen Klärung mit dem Fachbereich Personal abstimmen,
so Herr Wischnewski.
Ggf. muss hier eine abschließende
Erklärung nachgeliefert werden, so Herr Schisanowski.
Herr Wischnewski ergänzt,
dass es im Paket der Konsolidierungsmaßnahmen eine Übersicht von
„Personalkosteneinsparungen im Teilplan 4210 „gibt. In der dort
angegebenen Einsparsumme von 51.530,- € sind die 12.000,- € des
Stadtsportbundes enthalten.
Herr Thieser betont, dass
es bei der Stadt Hagen keine Einnahmen in dem Sinne gibt. In diesem Fall
handelt es sich um eine Personalkostenreduzierung für die Stadt, da Herr
Wischnewski zukünftig vom Stadtsportbund bezahlt wird. Es gibt keine
Überweisung vom Stadtsportbund an die Stadt.
Herr Hentschel hätte eine
ausführlichere Darstellung befürwortet.
Herr Dr. Fischer ist
verärgert über die Situation betr. des Ausbaus der Kanustrecke. Für 2010 waren
72.000,- € und für 2011 220.000,- € aus der Sportpauschale für die
Maßnahme angesetzt. Herr Dr. Fischer war entsetzt, über die Nachricht dass
die Maßnahme nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann.
Man sei Ende 2009 davon ausgegangen, dass die Sache „in trockenen
Tüchern“ ist, da keine Rückmeldungen erfolgten. Herr Dr. Fischer
bemängelt, dass die Sportpolitik über den Sachstand nicht früher informiert
worden ist.
Damals wies der Sportdezernent auf das noch fehlende Hydrologische
Gutachten hin. Herr Dr. Fischer beanstandet, dass nicht direkt nach
Beschlussfassung damit begonnen wurde.
Herr Dr. Fischer spricht
sich im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich für den Ausbau der Strecke aus. Diese
Maßnahme muss dennoch realisiert werden, damit die Strecke konkurrenzfähig wird
und weiterhin Attraktion für den Wassersport bleibt.
Die Verwaltung muss schnellstmöglich nach Finanzierungsmöglichkeiten
suchen, da Hagen diese nicht alleine tragen kann, so Herr Dr. Fischer.
Entsprechende Gespräche mit Land und Bund müssen geführt werden.
Auch Herr Michel teilt im Namen der SPD-Fraktion den Wunsch zur
Realisierung der Maßnahme.
Die Strecke wird sich nie im internationalen Vergleich halten können,
jedoch gewisse Standards erreichen, so Herr Michel weiter. Dieser
Standard wird für natürliche Fließgewässer außerordentlich sein.
Seit Jahren wird viel in die Strecke investiert, sowohl von Bund, Land
und Kommune. Auch der vorherige Regierungspräsident hatte außerordentlich
großes Interesse an dem Ausbau. Die Möglichkeit
der Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II hätte Kommune und Land entlastet,
so Herr Michel weiter.
In diesem Jahr einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu erwirken, ließen die
rechtlichen Vorgaben des Konjunkturprogramms nicht zu, so Herr Michel weiter.
Die Verwaltung hat bei ihrer Arbeit nicht „geschludert“;
vielmehr gibt es lange Prüfungswege, die in den Händen der Bezirksregierung
liegen.
Auch das große Engagement der Politik hat nicht dazu führen können,
diesen Weg zu beschleunigen bzw. für Hagen eine Ausnahmegenehmigung zu
bekommen, so Herr Michel. Die Maßnahme ist nicht durch Versäumnisse der
Stadt gescheitert.
Die Anträge werden nun weiter geprüft. Aufgrund des Landesinteresses wird
die Maßnahme mit hoher Priorität behandelt.
Herr Oberste-Berghaus ist
irritiert über die Aussage, dass die Strecke keine internationalen Standards
erreichen kann. In der Vergangenheit war dies die Begründung für den Ausbau um
mit anderen Strecken konkurrenzfähig zu bleiben.
Herr Michel betont, dass
die international angesagten Strecken künstlich angelegt sind. In Hagen handelt
es sich jedoch um Fließgewässer, welches nur bedingt veränderbar ist.
Beispielsweise kann eine höhere Durchlaufgeschwindigkeit erreicht werden.
Gewisse Veranstaltungen sind dann möglich und erstrebenswert, so Herr
Michel weiter.
Man kann und will jedoch nicht zu internationalen, künstlichen Strecken
konkurrieren.
Herr Wischnewski
erläutert, dass das den Mitgliedern zugestellte Schreiben deutlich den Zeitablauf
des Verfahrens darstellt.
Herr Wischnewski ergänzt,
dass der Bund 400.000,- € bereitgestellt hat, diese wurden vorab aus dem
Konjunkturprogramm entnommen. Der Sportstättenförderungsbescheid erging unter
den Voraussetzungen eines Baubeginns bis 31.12.2010 und der Abrechnung bis Ende 2011.
Es handelte sich hier um reine Sportfördermittel, keine Landesmittel.
Die Arbeit aller beteiligten Dienstsstellen, wie u. a. die Bezirksregierung
und der Regierungspräsident selbst, das Bundesministerium des Innern und die
Vorsitzende des Sportausschusses Deutscher Bundestag, hat leider nicht dazu
geführt, dass eine Ausnahme hinsichtlich der Fristsetzung gemacht wird, so Herr
Wischnewski. Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass dies
gesetzlich nicht möglich ist.
Das Planfeststellungsverfahren wird zu Ende geführt. Wenn die dann
erteilte Baugenehmigung rechtskräftig ist, wird die Verwaltung mit den
zuständigen Stellen und Architekten die Planung umstellen, so Herr
Wischnewski. Dann folgt eine erneute
Verhandlung mit Bund und Land.
Es gibt jedoch bereits erste Anzeichen, dass Anwohner sich gegen eine
Baugenehmigung wehren könnten.
Wenn im Sommer / Herbst diesen Jahres klar ist, dass die Strecke
ausgebaut werden kann, wird das Referat Sport des BMI schnellstmöglich prüfen,
ob der Bund bereits in 2012 Fördermittel zur Verfügung stellen kann.
Das Projekt ist nur aufgeschoben,
so Herr Wischnewski.
Herr Dr. Fischer möchte
wissen, inwieweit durch evtl. Anwohnerklagen das Projekt verhindert werden
kann. Herr Wischnewski erläutert,
dass von Verzögerung des Verfahrens bis Hinfälligkeit alles möglich ist.
Herr Schisanowski stellt
im Ausschuss Einvernehmen hinsichtlich des Ausbaus der Kanustrecke fest.
Frau Schmitz erläutert auf
Rückfrage von Herrn Beyel, dass die Ansätze für die Kanustrecke im
Haushaltsplan aus verfahrenstechnischen
Gründen enthalten bleiben müssen. Die
Maßnahme würde ansonsten nicht mehr auf die Dringlichkeitsliste gesetzt werden
können.
Der Betrag bleibt so enthalten, so Herr Wischnewski. Man hat in
2011 zwar keine Ausgabe, aber eine Kreditermächtigung über diesen Betrag.
