19.01.2011 - 4 Haushaltsplanberatungen 2011 -Anlage-

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schmitz erläutert, dass der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2011 in den Rat in Form einer CD am 16.12.2010 eingebracht wurde.

 

Die bereits im letzten Jahr in die Politik eingebrachten Konsolidierungsmaßnahmen sind in voller Höhe von 90,5 Mio. € bereits eingearbeitet.

 

Veränderungsbeschlüsse, die der Rat zum Konsolidierungskonzept bereits gefasst hat oder noch fassen wird, werden für den endgültigen Haushaltsplan über die Veränderungsliste eingefügt.

 

Die Eröffnungsbilanz konnte korrigiert werden. Nach Prüfung durch das RPA wird diese nun von der Gemeindeprüfungsanstalt kontrolliert.

Das Eigenkapital konnte auf 574 Mio. € erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Finanzplanungsdaten führt diese Erhöhung dazu, dass die Überschuldung der Stadt Hagen noch nicht eingetreten ist. Dies wird vermutlich erst im Jahr 2012 der Fall sein, so Frau Schmitz weiter.

Auf die Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung hat dies jedoch keine positiven Auswirkungen. Lt. Handlungsrahmen des Innenministeriums sind überschuldete Gemeinden gleichzusetzen mit von Überschuldung bedrohten Gemeinden.

 

Trotz Einarbeitung der Konsolidierungssumme von 90,5 Mio. € weist der Haushaltsplan 2011 ein Defizit von 161,7 Mio. € auf. Wenn die 90,5 Mio. € im letzten Finanzplanungszeitraum sukzessive eingeplant sind, besteht immer noch ein Defizit von 102 Mio. €.  Dies verdeutlicht, dass sich die Stadt nicht aus eigener Kraft aus den Schulden befreien kann, so Frau Schmitz.

 

Herr Dr. Fischer möchte wissen, ob sich im Vergleich zum Vorjahr die Ansätze, etwa für die Unterhaltung vereinseigener Anlagen, Förderung des Breiten- und Leistungssports oder Zuschüsse für vereinseigene Anlagen geändert haben.  

 

Herr Wischnewski betont, dass es keine Änderungen der Ansätze für Zuschüsse gegeben hat. Dies könne man u. a. auf Seite 40, Zeile 15 nachlesen.

 

Frau Neuhaus möchte wissen, wo der Zuschuss des Stadtsportbundes i. H. v. 12.000,- € an die Stadt für Personalkosten zu finden ist.

 

Auf Seite 38, Zeile 11 sind die Personalaufwendungen zu kürzen, so Herr Wischnewski. Im Konsolidierungspapier sind unter Personalkostenreduzierung 12.000,- € „Aufwendungsersatz Personalkosten Leitungsfunktion“ und Wegfall einer vollen Stelle ab 2014 eingesetzt.

 

Diese Einnahme müsse eindeutig ersichtlich sein und gegengerechnet werden, so Frau Neuhaus.

Dies müsse man zur eindeutigen Klärung mit dem Fachbereich Personal abstimmen, so Herr Wischnewski.

 

Ggf. muss hier eine abschließende  Erklärung nachgeliefert werden, so Herr Schisanowski.

Herr Wischnewski ergänzt, dass es im Paket der Konsolidierungsmaßnahmen eine Übersicht von „Personalkosteneinsparungen im Teilplan 4210 „gibt. In der dort angegebenen Einsparsumme von 51.530,- € sind die 12.000,- € des Stadtsportbundes enthalten.

 

Herr Thieser betont, dass es bei der Stadt Hagen keine Einnahmen in dem Sinne gibt. In diesem Fall handelt es sich um eine Personalkostenreduzierung für die Stadt, da Herr Wischnewski zukünftig vom Stadtsportbund bezahlt wird. Es gibt keine Überweisung vom Stadtsportbund an die Stadt.

 

Herr Hentschel hätte eine ausführlichere Darstellung befürwortet.

 

Herr Dr. Fischer ist verärgert über die Situation betr. des Ausbaus der Kanustrecke. Für 2010 waren 72.000,- € und für 2011 220.000,- € aus der Sportpauschale für die Maßnahme angesetzt. Herr Dr. Fischer war entsetzt, über die Nachricht dass die Maßnahme nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann.

 

Man sei Ende 2009 davon ausgegangen, dass die Sache „in trockenen Tüchern“ ist, da keine Rückmeldungen erfolgten. Herr Dr. Fischer bemängelt, dass die Sportpolitik über den Sachstand nicht früher informiert worden ist.

 

Damals wies der Sportdezernent auf das noch fehlende Hydrologische Gutachten hin. Herr Dr. Fischer beanstandet, dass nicht direkt nach Beschlussfassung damit begonnen wurde.

 

Herr Dr. Fischer spricht sich im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich für den Ausbau der Strecke aus. Diese Maßnahme muss dennoch realisiert werden, damit die Strecke konkurrenzfähig wird und weiterhin Attraktion für den Wassersport bleibt.

Die Verwaltung muss schnellstmöglich nach Finanzierungsmöglichkeiten suchen, da Hagen diese nicht alleine tragen kann, so Herr Dr. Fischer. Entsprechende Gespräche mit Land und Bund müssen geführt werden.

 

Auch Herr Michel teilt im Namen der SPD-Fraktion den Wunsch zur Realisierung der Maßnahme.

Die Strecke wird sich nie im internationalen Vergleich halten können, jedoch gewisse Standards erreichen, so Herr Michel weiter. Dieser Standard wird für natürliche Fließgewässer außerordentlich sein.

 

Seit Jahren wird viel in die Strecke investiert, sowohl von Bund, Land und Kommune. Auch der vorherige Regierungspräsident hatte außerordentlich großes Interesse an dem Ausbau.  Die Möglichkeit der Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II hätte Kommune und Land entlastet, so Herr Michel weiter.

 

In diesem Jahr einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu erwirken, ließen die rechtlichen Vorgaben des Konjunkturprogramms nicht zu, so Herr Michel weiter.

Die Verwaltung hat bei ihrer Arbeit nicht „geschludert“; vielmehr gibt es lange Prüfungswege, die in den Händen der Bezirksregierung liegen.

Auch das große Engagement der Politik hat nicht dazu führen können, diesen Weg zu beschleunigen bzw. für Hagen eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, so Herr Michel. Die Maßnahme ist nicht durch Versäumnisse der Stadt gescheitert.

Die Anträge werden nun weiter geprüft. Aufgrund des Landesinteresses wird die Maßnahme mit hoher Priorität behandelt.

 

Herr Oberste-Berghaus ist irritiert über die Aussage, dass die Strecke keine internationalen Standards erreichen kann. In der Vergangenheit war dies die Begründung für den Ausbau um mit anderen Strecken konkurrenzfähig zu bleiben.

 

Herr Michel betont, dass die international angesagten Strecken künstlich angelegt sind. In Hagen handelt es sich jedoch um Fließgewässer, welches nur bedingt veränderbar ist. Beispielsweise kann eine höhere Durchlaufgeschwindigkeit erreicht werden.

Gewisse Veranstaltungen sind dann möglich und erstrebenswert, so Herr Michel weiter.

Man kann und will jedoch nicht zu internationalen, künstlichen Strecken konkurrieren.

 

Herr Wischnewski erläutert, dass das den Mitgliedern zugestellte Schreiben deutlich den Zeitablauf des Verfahrens darstellt.

Herr Wischnewski ergänzt, dass der Bund 400.000,- € bereitgestellt hat, diese wurden vorab aus dem Konjunkturprogramm entnommen. Der Sportstättenförderungsbescheid erging unter den Voraussetzungen eines Baubeginns bis  31.12.2010 und der Abrechnung bis Ende 2011.

Es handelte sich hier um reine Sportfördermittel, keine Landesmittel.  

 

Die Arbeit aller beteiligten Dienstsstellen, wie u. a. die Bezirksregierung und der Regierungspräsident selbst, das Bundesministerium des Innern und die Vorsitzende des Sportausschusses Deutscher Bundestag, hat leider nicht dazu geführt, dass eine Ausnahme hinsichtlich der Fristsetzung gemacht wird, so Herr Wischnewski. Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass dies gesetzlich nicht möglich ist.

 

Das Planfeststellungsverfahren wird zu Ende geführt. Wenn die dann erteilte Baugenehmigung rechtskräftig ist, wird die Verwaltung mit den zuständigen Stellen und Architekten die Planung umstellen, so Herr Wischnewski.  Dann folgt eine erneute Verhandlung mit Bund und Land.

Es gibt jedoch bereits erste Anzeichen, dass Anwohner sich gegen eine Baugenehmigung wehren könnten.

Wenn im Sommer / Herbst diesen Jahres klar ist, dass die Strecke ausgebaut werden kann, wird das Referat Sport des BMI schnellstmöglich prüfen, ob der Bund bereits in 2012 Fördermittel zur Verfügung stellen kann.

Das  Projekt ist nur aufgeschoben, so Herr Wischnewski.

 

Herr Dr. Fischer möchte wissen, inwieweit durch evtl. Anwohnerklagen das Projekt verhindert werden kann.  Herr Wischnewski erläutert, dass von Verzögerung des Verfahrens bis Hinfälligkeit alles möglich ist.

 

Herr Schisanowski stellt im Ausschuss Einvernehmen hinsichtlich des Ausbaus der Kanustrecke fest.

 

Frau Schmitz erläutert auf Rückfrage von Herrn Beyel, dass die Ansätze für die Kanustrecke im Haushaltsplan  aus verfahrenstechnischen Gründen  enthalten bleiben müssen. Die Maßnahme würde ansonsten nicht mehr auf die Dringlichkeitsliste gesetzt werden können.

 

Der Betrag bleibt so enthalten, so Herr Wischnewski. Man hat in 2011 zwar keine Ausgabe, aber eine Kreditermächtigung über diesen Betrag.

 

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Beschluss:

Dem Haushaltsplanentwurf in der vorgestellten Form wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 -12-

Dagegen:

 -

Enthaltungen:

 -3-