09.11.2011 - 10 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Frau Buchholz hat eine Anfrage im Zusammenhang mit den neuen Personalausweisen.

Die Kosten für die neuen Ausweise seien wesentlich höher als vorher. Früher habe der vorläufige Ausweis ausgereicht. Heute müsse man die Kosten für den Ausweis sofort entrichten. Dazu kämen die Kosten für Passfotos. Das könnten sich viele Menschen nicht leisten.

Früher seien die Kosten wohl vom Sozialamt übernommen worden. Ihres Wissens sei das jetzt nicht mehr der Fall.  Wie werde in Hagen mit diesem Problem umgegangen?

Insbesondere gehe es um die SGB II und SGB XII-Fälle? Was sei in dem Fall, wenn jemand noch nicht im Leistungsbezug stehe?   

 

Herr Dr. Schmidt informiert darüber, dass es ab 01. Januar 2012 möglich sei, auf Antrag  sein Konto mit einer Pfändungsfreigrenze zu versehen. Diese läge seines Wissens bei ca. 1000 €. Ein entsprechender Hinweis an die Betroffenen ergehe mit den Bescheiden, sich bei seiner Bank zu informieren.  

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Anlagen

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