24.05.2011 - 8 Bericht zur Einführung des Bildungs- und Teilha...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Brauers berichtet über die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Hagen und weist auf die ausgelegte Tischvorlage hin (siehe Anlage zu TOP 8).

 

Frau Helling ist der Meinung, dass die Bürokratie aus der Ausgestaltung des Gesetzes durch den NRW-Arbeitsminister beruhe. Das Gesetz enthalte viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die dann landesseitig ausgestaltet worden seien. Bestehe die Möglichkeit, darauf einzuwirken, dass das weniger rigide mit der Bürokratie ausgestaltet werden müsse. Wie gingen andere Bundesländer damit um?

 

Herr Dr. Brauers weist darauf hin, dass er am Donnerstag in Düsseldorf im Ministerium sei, um auch mit anderen Fachleuten genau über dieses Thema zu debattieren. Er könne versichern, dass die vorhandenen Spielräume genutzt würden.

 

Frau Kramps und Herr Reinhardt möchten wissen, welche Voraussetzungen bei der Leistungserbringung verlangt würden. Gebe es bereits Anträge von Leistungserbringern, die beschieden worden seien?

 

Frau Fischbach hält den Betrag in Höhe von 11,- € im Rahmen der Lernförderung für nicht ausreichend. Eine Fachkraft könne man mit diesem Betrag nicht bezahlen.

 

Herr Henschel möchte wissen, ob die Kosten einer Abschlussfahrt einer 10. Klasse auch übernommen würden.

 

Diese Frage wird von Herrn Dr. Brauers bejaht.

 

Herr Steuber erklärt, dass man im Bereich der Lernförderung auf das staatliche Schulamt angewiesen sei, das sicher Empfehlungen aussprechen werde, wer für eine solche Tätigkeit der Nachhilfe geeignet sei. Man habe eine Markanalyse gemacht und sei so auf diesen Betrag gekommen.

Er ist der Meinung, dass dieses Gesetz den Kommunen einen enormen bürokratischen Aufwand aufbürde. Man müsse in den folgenden Jahren in der Lage sein, jeden verausgabten Euro zu rechtfertigen. 

 

Herr Dr. Schmidt betont, dass das Gesetz nicht in Nordrhein-Westfalen bürokratisiert worden sei. Er zitiert aus den Ausführungen des Arbeitsministers zu der angesprochenen Frage der Voraussetzungen der Personen, die im Rahmen der Lernförderung tätig sein dürften. Dort sei zum Beispiel genau diese Frage eindeutig geklärt. Hier habe sich das Ministerium viel Mühe gemacht, den Kommunen und Jobcentern Hilfestellung zu geben.

 

Frau Helling macht noch einmal ihren Standpunkt in dieser Frage deutlich. 

 

Frau Priester-Büdenbender macht deutlich, dass es sich in der heutigen Sitzung nur um eine Einführung gehandelt habe. Sie schlage vor, sich auch in den kommenden Sitzungen des Sozialausschusses von der Entwicklung berichten zu lassen. Sie bittet die Fraktionen, etwaige Fragen oder Anregungen an  Herrn Dr. Brauers zu richten.

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