24.05.2011 - 8 Bericht zur Einführung des Bildungs- und Teilha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 24.05.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Brauers berichtet
über die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Hagen und weist auf
die ausgelegte Tischvorlage hin (siehe
Anlage zu TOP 8).
Frau Helling ist der
Meinung, dass die Bürokratie aus der Ausgestaltung des Gesetzes durch den
NRW-Arbeitsminister beruhe. Das Gesetz enthalte viele unbestimmte
Rechtsbegriffe, die dann landesseitig ausgestaltet worden seien. Bestehe die
Möglichkeit, darauf einzuwirken, dass das weniger rigide mit der Bürokratie
ausgestaltet werden müsse. Wie gingen andere Bundesländer damit um?
Herr Dr. Brauers weist
darauf hin, dass er am Donnerstag in Düsseldorf im Ministerium sei, um auch mit
anderen Fachleuten genau über dieses Thema zu debattieren. Er könne versichern,
dass die vorhandenen Spielräume genutzt würden.
Frau Kramps und Herr
Reinhardt möchten wissen, welche Voraussetzungen bei der
Leistungserbringung verlangt würden. Gebe es bereits Anträge von
Leistungserbringern, die beschieden worden seien?
Frau Fischbach hält den
Betrag in Höhe von 11,- € im Rahmen der Lernförderung für nicht
ausreichend. Eine Fachkraft könne man mit diesem Betrag nicht bezahlen.
Herr Henschel möchte
wissen, ob die Kosten einer Abschlussfahrt einer 10. Klasse auch übernommen
würden.
Diese Frage wird von Herrn Dr. Brauers bejaht.
Herr Steuber erklärt, dass
man im Bereich der Lernförderung auf das staatliche Schulamt angewiesen sei,
das sicher Empfehlungen aussprechen werde, wer für eine solche Tätigkeit der
Nachhilfe geeignet sei. Man habe eine Markanalyse gemacht und sei so auf diesen
Betrag gekommen.
Er ist der Meinung, dass dieses Gesetz den Kommunen einen enormen
bürokratischen Aufwand aufbürde. Man müsse in den folgenden Jahren in der Lage
sein, jeden verausgabten Euro zu rechtfertigen.
Herr Dr. Schmidt betont,
dass das Gesetz nicht in Nordrhein-Westfalen bürokratisiert worden sei. Er
zitiert aus den Ausführungen des Arbeitsministers zu der angesprochenen Frage
der Voraussetzungen der Personen, die im Rahmen der Lernförderung tätig sein
dürften. Dort sei zum Beispiel genau diese Frage eindeutig geklärt. Hier habe
sich das Ministerium viel Mühe gemacht, den Kommunen und Jobcentern
Hilfestellung zu geben.
Frau Helling macht noch
einmal ihren Standpunkt in dieser Frage deutlich.
Frau Priester-Büdenbender
macht deutlich, dass es sich in der heutigen Sitzung nur um eine Einführung
gehandelt habe. Sie schlage vor, sich auch in den kommenden Sitzungen des
Sozialausschusses von der Entwicklung berichten zu lassen. Sie bittet die Fraktionen,
etwaige Fragen oder Anregungen an Herrn
Dr. Brauers zu richten.
