03.11.2004 - 5.3 Nutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtteilh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Verfasser : Haßenpflug, Bärbel
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 03.11.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Beschluss:
Die BV-Nord stimmt dem Beschlussvorschlag zu und bittet die Verwaltung,
über das Ergebnis der Beratung dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.
1. Die Nutzungs- und
Entgeltordnung für die Nutzung des Stadtteilhauses Vorhalle,
wie sie als Anlage Gegenstand
der Niederschrift ist, wird beschlossen.
2. Die BV-Nord geht davon aus,
dass die tatsächliche Nutzungsausgestaltung auf der
Grundlage der Nutzungs- und
Entgeltordnung für das Stadtteilhaus Vorhalle, die
besondere Zielsetzung als
Leitprojekt der Stadt- entwicklung in Hagen-Vorhalle, das
von der Stadt Hagen mit den
Vorhaller Bürgerinnen und Bürgern und den im
Stadtteil tätigen Trägern und
Organisationen errichtete Stadtteilhaus, zu
verwirklichen hat.
Zur Verwirklichung dieser
Zielsetzung gestaltet die AWO als Hauptmieter innerhalb
des Stadtteilhauses das
Hausmanagement im Sinne einer Koordination und
Leitung der Nutzungsgruppen
des Stadtteilhauses. Dabei soll und wird
die AWO
den besonderen Anliegen und
Möglichkeiten des Vorhaller Forums bzw. des
bürgerschaftlichen Engagements
Rechnung tragen.
3. Die Bezirksvertretung Nord
beschließt deshalb darüber hinaus, dass die AWO
einen halbjährlichen Bericht
(beginnend mit dem 01.10.2004) über die
konzeptionelle und finanzielle
Lage des Stadtteilhauses Vorhalle vorzulegen hat.
Ergänzung
Die Nutzungs-
und Entgeltordnung für die Nutzung des
Stadtteilhauses Vorhalle § 7 Abs. 1 ( Ermäßigung) ist dahingehend zu ergänzen,
dass Räume, die für sonstige gemeinnützige Zwecke bereitgestellt werden, von
dieser Regelung erfasst sind.
