03.11.2004 - 5.3 Nutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtteilh...

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Wortprotokoll

Herr Hauck schlägt vor, die Ergänzung des Beschlussvorschlages des Haupt- und Finanzausschusses zu übernehmen.

 

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

 

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord stimmt dem Beschlussvorschlag zu und bittet die Verwaltung, über das Ergebnis der Beratung dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

 

1.  Die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung des Stadtteilhauses Vorhalle,

     wie sie als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

2.  Die BV-Nord geht davon aus, dass die tatsächliche Nutzungsausgestaltung auf der

     Grundlage der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtteilhaus Vorhalle, die

     besondere Zielsetzung als Leitprojekt der Stadt- entwicklung in Hagen-Vorhalle, das

     von der Stadt Hagen mit den Vorhaller Bürgerinnen und Bürgern und den im

     Stadtteil tätigen Trägern und Organisationen errichtete Stadtteilhaus, zu

     verwirklichen hat.

 

     Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung gestaltet die AWO als Hauptmieter innerhalb

     des Stadtteilhauses das Hausmanagement im Sinne einer Koordination und

     Leitung der Nutzungsgruppen des Stadtteilhauses. Dabei  soll und wird die AWO

     den besonderen Anliegen und Möglichkeiten des Vorhaller Forums bzw. des

     bürgerschaftlichen Engagements Rechnung tragen.

 

3.  Die Bezirksvertretung Nord beschließt deshalb darüber hinaus, dass die AWO

     einen halbjährlichen Bericht (beginnend mit dem 01.10.2004) über die

     konzeptionelle und finanzielle Lage des Stadtteilhauses Vorhalle vorzulegen hat.

 

 

Ergänzung     

 

Die Nutzungs- und  Entgeltordnung für die Nutzung des Stadtteilhauses Vorhalle § 7 Abs. 1 ( Ermäßigung) ist dahingehend zu ergänzen, dass Räume, die für sonstige gemeinnützige Zwecke bereitgestellt werden, von dieser Regelung erfasst sind.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

   0

 

 

Enthaltungen:

   0