05.07.2011 - 2 Einrichtung Zentrale Antikorruptionsstelle beim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 14 Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
- Sabine Hohmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zunächst macht Frau Winkler darauf
aufmerksam, dass der Gremienlauf der Vorlage unvollständig sei. Irrtümlich sei
hier der Rat nicht aufgeführt. Aufgrund der vorgesehenen Änderung der
Rechnungsprüfungsordnung soll die Vorlage in der Sitzung des Rates am
14.07.2011 beschlossen werden.
Frau Winkler erläutert anschließend die Vorlage. Dabei stellt sie zunächst heraus,
dass bei der Stadtverwaltung bisher noch kein Fall von Korruption bekannt
geworden sei, an der ein städtischer Mitarbeiter beteiligt war.
Die Stadt habe in der Vergangenheit bereits
umfangreiche Maßnahmen zur Korruptionsprävention getroffen, z.B. Leitlinien zur
Korruptionsprävention und Risikoanalysen erstellt und umfangreiche
Dienstanweisungen erlassen. Allerdings gebe es bisher keine Stelle, die
systematisch damit befasst sei, notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention
zu identifizieren und nachzuhalten, ob bestehende Regelungen eingehalten und
notwendige Maßnahmen durchgeführt werden.
Laut Frau Winkler fehle außerdem eine
zentrale Stelle, die Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Externen
entgegennimmt und begründeten Hinweisen nachgeht, obwohl bekannt sei, dass die
meisten Korruptionsfälle durch Hinweise aufgedeckt würden.
Frau Winkler erklärt, dass das Rechnungsprüfungsamt bereits jetzt im Rahmen der Risikoabschätzung
bei jeder Prüfung die Sicherheit in den Verfahrensabläufen mit dem Ziel prüfe,
Korruption, Unterschlagung u.ä. zu verhindern. Insofern sei die Anbindung der
neuen Stelle beim Rechnungsprüfungsamt ideal.
Es sei beabsichtigt, das gesamte
Rechnungsprüfungsamt zur Zentralen Antikorruptionsstelle zu machen.
Frau Winkler erläutert, dass die Zentrale Antikorruptionsstelle als zentraler Ansprechpartner
bei Korruptionsverdacht dienen soll. Es sollen ein Antikorruptionskonzept sowie
ein einheitliches Prüfkonzept entwickelt werden. Außerdem sollen Beratungen in
Angelegenheiten der Korruptionsprävention durchgeführt werden und ein jährlicher
Antikorruptionsbericht erstellt werden.
Frau Winkler teilt mit, dass der Antikorruptionsbeauftragte zunächst überplanmäßig im
Rechnungsprüfungsamt tätig sein soll. Die Stelle sei mit A 12 zu bewerten, die
Besetzung erfolge intern.
Herr Oberbürgermeister Dehm teilt die Einschätzungen von Frau Winkler.
Insbesondere die Anbindung beim Rechnungsprüfungsamt sei sinnvoll, da der
Antikorruptionsbeauftragte so auch zum Prüfer bestellt werden könne, was ihm
besondere Kompetenzen und Befugnisse verleihe, um unmittelbar reagieren zu
können. Auch bei anderen Städten habe
sich dies bewährt.
Herr Rudel stellt positiv heraus, dass Politik und Verwaltungsführung demnächst einen
jährlichen Bericht zum Stand der Korruptionsprävention erhalten sollen. Von
daher begrüße die SPD-Fraktion diese Vorlage.
Herr Schmidt äußert sich ebenfalls dankbar, dass diese Vorlage eingebracht wurde, da
die Korruptionsprävention programmatischer Bestandteil von Hagen Aktiv
sei. Die Anbindung beim
Rechnungsprüfungsamt hält auch er für besonders sinnvoll.
Auch Herr Kayser begrüßt die Einbringung
der Vorlage. Seiner Ansicht nach hätte das Verhältnis zwischen Rat,
Rechnungsprüfungsausschuss und der Verwaltung in der Vorlage noch deutlicher
dargestellt werden können.
Herr Kayser fragt, ob die Aufgaben rein prüferischer Natur seien oder ob auch
Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Frau Winkler erklärt, dass das Rechnungsprüfungsamt keine Aufgaben der Verwaltung
wahrnehmen dürfe, z.B. Dienstanweisungen verfassen. Es sei viel mehr so, dass
das Rechnungsprüfungsamt dafür zuständig sei, Problemfelder zu identifizieren,
bestimmte Maßnahmen vorzuschlagen und dann deren Umsetzung zu prüfen, bzw. zu
prüfen, ob bestehende Regelungen eingehalten werden.
Herr Kayser fasst dies so auf, dass sich die Politik an die Verwaltung wenden müsse,
wenn sie z.B. einen Antrag zur Überarbeitung des Antikorruptionskonzeptes
stellen wolle.
Herr Oberbürgermeister Dehm stellt noch einmal heraus, dass es aufgrund der
besonderen Stellung des Rechnungsprüfungsamtes geboten sei, die Stelle dort
anzubinden. Bei der Erarbeitung von Richtlinien usw. könne er sich vorstellen,
dass eine Verzahnung zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt
stattfinde.
Frau Winkler ergänzt, dass es ausdrückliche Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten
sei, ein Antikorruptionskonzept zu erstellen. Gegenüber der Verwaltung werde
man beratend tätig.
Herr Voigt stellt fest, dass in der Vorlage keine finanziellen und personellen
Auswirkungen für die Einrichtung der Stelle festgestellt worden seien. Er
bittet, die Einrichtung und Besetzung der Stelle noch weiter zu erläutern.
Frau Winkler erklärt, dass es keine externe Einstellung geben werde, insofern entstünden
keine personellen und finanziellen Mehrkosten für die Stadt. Für eine A12-Stelle
seien im Jahr 2010 durchschnittliche
Personalkosten i.H.v. 41.000 € brutto ohne Versorgungskosten bzw. 73.700
€ brutto inkl. Versorgungskosten entstanden.
Herr Voigt fragt weiter, ob der Antikorruptionsbeauftragte auch Hinweisen nachgehen
dürfe, wenn diese sich auf eine städtische Tochter bezögen.
Frau Winkler teilt mit, dass nur Hinweisen, die die Kernverwaltung beträfen nachgegangen
werden dürfe.
Herr Schmidt fragt, ob die Stelle zusätzlich zu den vorhandenen Stellen beim Rechnungsprüfungsamt
eingerichtet werde.
Frau Winkler erklärt, dass zunächst eine überplanmäßige Stelle eingerichtet werden
soll.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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