29.09.2011 - 9 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Frau Nigbur-Martini hat der Presse entnommen, dass zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung im Hinblick auf eine Ausstellung auf dem Dach des Kunstquartiers eine Belüftungsanlage installiert werden musste, weil aufgrund des laufenden Beweisverfahrens keine Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden dürfen. Die Kosten dafür sollen 100.000 € betragen, sie hätte gerne gewusst, wer dafür aufkommt und wo dieser Betrag verbucht wird.

 

Weiterhin bezieht sie sich auf die Veranstaltung zur Verleihung des Ernst Meister Preises, die am 3.09.2011 im Kunstquartier stattgefunden hat. Daran angeschlossen habe sich die Lange Nacht der Poesie. Beide Veranstaltungen seien bis auf einige „Holprigkeiten“ sehr gelungen, allerdings habe sie es als äußerst störend empfunden, dass zeitgleich eine private Veranstaltung in den oberen Räumen des Emil Schumacher Museums stattgefunden habe. Dies führte dazu, dass beim Öffnen der Türen im oberen Bereich Stimmengewirr und  andere Geräusche die Veranstaltung im Foyer gestört haben. Die dort Agierenden und das Publikum seien dadurch in ihrer Aufmerksamkeit gestört worden.

 

Sie möchte wissen, wie es dazu kam, zwei aus ihrer Sicht nicht kompatible Veranstaltungen dort zeitgleich stattfinden zu lassen. Außerdem seien Besucher auf der Suche nach einer Toilette durch das Foyer geirrt. Nach ihrem Kenntnisstand hat die Stadt die Räumlichkeiten des Emil Schumacher Museums im Rahmen des Stiftungszwecks überlassen. Sie fragt, ob es eine vertragliche Vereinbarung gibt, aufgrund derer diese private Veranstaltung stattgefunden habe. Wenn ja, möchte sie wissen, ob es dort irgendwelche Erlöse gegeben habe und wem diese Erlöse zufließen.

 

Herr Dr. Bleicher bezieht sich auf die erste Frage und antwortet, die angesprochene Klimaanlage sei nicht für eine einzige Veranstaltung installiert worden, sondern jede Kunstausstellung erfordere die gleichen klimatischen Bedingungen und um diese Bedingungen erfüllen zu können, sei die Klimaanlage installiert worden. Im Sommer habe man durch zusätzliches Lüften Abhilfe schaffen können, im Winter sei dies aber nicht mehr möglich.

Die Politik sei darüber im HFA entsprechend schriftlich informiert worden. Es gebe dazu eine Vereinbarung, nach der die GIV die Anlage installiert und der Stadt monatlich einen Betrag in Rechnung stellt. Man hoffe natürlich, diese Kosten nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens an die entsprechenden Verursacher weitergeben zu können.

 

Zu der privaten Veranstaltung im Emil Schumacher Museum und zur Ernst Meister Preis Verleihung könne er sagen, dass zufälligerweise zwei Geburtstage auf den 3. September gefallen seien. Dabei handelte es sich um den 100. Geburtstag von Ernst Meister und den 70. Geburtstag des Stifters, Herrn Dr. Schumacher. Im Vorfeld habe es Absprachen gegeben, damit diese beiden Veranstaltungen dort stattfinden können. Man werde sicher Verständnis dafür haben, dass dem Stifter die Möglichkeit eingeräumt werde, solche Veranstaltungen dort zu tätigen. Erlöse habe es nicht gegeben, damit erübrige sich auch die Frage nach der Verbuchung.

Natürlich hätte man die Veranstaltungen etwas optimaler planen können, aber es habe eine Vielzahl von Absprachen gegeben und man werde sicher für die Zukunft aus dieser Veranstaltung lernen und die Räumlichkeiten möglicherweise etwas weiter entzerren.

 

Frau Nigbur-Martini hat kein Verständnis dafür, dass der Stifter diese Räume für eine private Veranstaltung nutzen darf. Sie selber könnte dann genauso gut fragen, ob sie dort eine private Veranstaltung durchführen könne, möglicherweise auch gegen ein Entgelt, dazu gebe es offensichtlich aber keine Regelung.

 

Herr Asbeck empfiehlt Frau Nigbur-Martini, den Vertrag zu lesen, dann  könne sie die Verhältnisse nachvollziehen und erkennen, wer für was verantwortlich ist. Er habe kein Verständnis dafür, dass jedes Mal von ihr das Emil Schumacher Museum auf unsachliche Weise kritisiert werde, man solle sich lieber darüber freuen, welch positive Ausstrahlung das Schumacher Museum für die Stadt Hagen habe. Die erfreulichen Dinge müssten im Vordergrund stehen, das Museum sei eine ungeheure Bereicherung und habe eine große Akzeptanz in der internationalen Kunstwelt erzielt. Er habe kein Verständnis für ständige Kritik an Kleinigkeiten.

 

Frau Nigbur-Martini setzt dem entgegen, dass sie lediglich kritisiert habe, dass zwei Veranstaltungen nebeneinander stattgefunden haben, die so nicht hätten stattfinden sollen. Herr Asbeck habe nicht an der Ernst Meister Preis Verleihung teilgenommen, sonst hätte er gewusst, wovon sie rede. Zudem sei ihr der Vertrag sehr wohl bekannt.

 

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Beschluss:

 

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