29.09.2011 - 9 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Do., 29.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Nigbur-Martini hat der Presse
entnommen, dass zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung im Hinblick auf
eine Ausstellung auf dem Dach des Kunstquartiers eine Belüftungsanlage
installiert werden musste, weil aufgrund des laufenden Beweisverfahrens keine
Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden dürfen. Die Kosten dafür sollen
100.000 € betragen, sie hätte gerne gewusst, wer dafür aufkommt und wo
dieser Betrag verbucht wird.
Weiterhin bezieht sie sich auf die
Veranstaltung zur Verleihung des Ernst Meister Preises, die am 3.09.2011 im
Kunstquartier stattgefunden hat. Daran angeschlossen habe sich die Lange Nacht
der Poesie. Beide Veranstaltungen seien bis auf einige „Holprigkeiten“
sehr gelungen, allerdings habe sie es als äußerst störend empfunden, dass zeitgleich
eine private Veranstaltung in den oberen Räumen des Emil Schumacher Museums
stattgefunden habe. Dies führte dazu, dass beim Öffnen der Türen im oberen Bereich
Stimmengewirr und andere Geräusche die
Veranstaltung im Foyer gestört haben. Die dort Agierenden und das Publikum seien
dadurch in ihrer Aufmerksamkeit gestört worden.
Sie möchte wissen, wie es dazu kam, zwei aus
ihrer Sicht nicht kompatible Veranstaltungen dort zeitgleich stattfinden zu
lassen. Außerdem seien Besucher auf der Suche nach einer Toilette durch das
Foyer geirrt. Nach ihrem Kenntnisstand hat die Stadt die Räumlichkeiten des
Emil Schumacher Museums im Rahmen des Stiftungszwecks überlassen. Sie fragt, ob
es eine vertragliche Vereinbarung gibt, aufgrund derer diese private Veranstaltung
stattgefunden habe. Wenn ja, möchte sie wissen, ob es dort irgendwelche Erlöse
gegeben habe und wem diese Erlöse zufließen.
Herr Dr. Bleicher bezieht sich auf die
erste Frage und antwortet, die angesprochene Klimaanlage sei nicht für eine
einzige Veranstaltung installiert worden, sondern jede Kunstausstellung erfordere die gleichen klimatischen
Bedingungen und um diese Bedingungen erfüllen zu können, sei die Klimaanlage
installiert worden. Im Sommer habe man durch zusätzliches Lüften Abhilfe
schaffen können, im Winter sei dies aber nicht mehr möglich.
Die Politik sei darüber im HFA entsprechend schriftlich informiert
worden. Es gebe dazu eine Vereinbarung, nach der die GIV die Anlage installiert
und der Stadt monatlich einen Betrag in Rechnung stellt. Man hoffe natürlich,
diese Kosten nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens an die entsprechenden
Verursacher weitergeben zu können.
Zu der privaten Veranstaltung im Emil Schumacher Museum und zur Ernst
Meister Preis Verleihung könne er sagen, dass zufälligerweise zwei Geburtstage
auf den 3. September gefallen seien. Dabei handelte es sich um den 100.
Geburtstag von Ernst Meister und den 70. Geburtstag des Stifters, Herrn Dr.
Schumacher. Im Vorfeld habe es Absprachen gegeben, damit diese beiden
Veranstaltungen dort stattfinden können. Man werde sicher Verständnis dafür
haben, dass dem Stifter die Möglichkeit eingeräumt werde, solche
Veranstaltungen dort zu tätigen. Erlöse habe es nicht gegeben, damit erübrige
sich auch die Frage nach der Verbuchung.
Natürlich hätte man die Veranstaltungen etwas optimaler planen können,
aber es habe eine Vielzahl von Absprachen gegeben und man werde sicher für die
Zukunft aus dieser Veranstaltung lernen und die Räumlichkeiten möglicherweise
etwas weiter entzerren.
Frau Nigbur-Martini hat
kein Verständnis dafür, dass der Stifter diese Räume für eine private Veranstaltung
nutzen darf. Sie selber könnte dann genauso gut fragen, ob sie dort eine
private Veranstaltung durchführen könne, möglicherweise auch gegen ein Entgelt,
dazu gebe es offensichtlich aber keine Regelung.
Herr Asbeck empfiehlt Frau
Nigbur-Martini, den Vertrag zu lesen, dann
könne sie die Verhältnisse nachvollziehen und erkennen, wer für was
verantwortlich ist. Er habe kein Verständnis dafür, dass jedes Mal von ihr das
Emil Schumacher Museum auf unsachliche Weise kritisiert werde, man solle sich
lieber darüber freuen, welch positive Ausstrahlung das Schumacher Museum für
die Stadt Hagen habe. Die erfreulichen Dinge müssten im Vordergrund stehen, das
Museum sei eine ungeheure Bereicherung und habe eine große Akzeptanz in der
internationalen Kunstwelt erzielt. Er habe kein Verständnis für ständige Kritik
an Kleinigkeiten.
Frau Nigbur-Martini setzt
dem entgegen, dass sie lediglich kritisiert habe, dass zwei Veranstaltungen
nebeneinander stattgefunden haben, die so nicht hätten stattfinden sollen. Herr
Asbeck habe nicht an der Ernst Meister Preis Verleihung teilgenommen, sonst hätte
er gewusst, wovon sie rede. Zudem sei ihr der Vertrag sehr wohl bekannt.
