01.06.2011 - 7 Projekt "Jedem Kind ein Instrument" Programmtei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Mi., 01.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 44 Max-Reger-Musikschule
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Röspel verweist auf den fehlenden Beschlussvorschlag
in dieser Vorlage.
Herr Schröder erläutert, diese Vorlage komme zum
gegenwärtigen Zeitpunkt, weil die Musikschule bis zum 15.06.2011 mit der
Stiftung über den neuen Vertrag über die Durchführung des Programms
„JEKI“ für das kommende Schuljahr entscheiden müsse.
Als Entscheidungshilfe wurden viele
Einzelheiten in der Vorlage zusammengefasst. Im Endeffekt führe auch die
finanzielle Situation des Landes dazu, dass sich der kommunale Anteil der
Finanzierung dieses Projektes erhöht habe.
Man befinde sich jetzt im vierten Jahr dieses
Projektes, 1.000 Schüler nehmen daran teil, nach Rücksprachen mit verschiedenen
Schulen im RVR-Gebiet und dem Landesverband sei es so, dass keine der 35 Schulen
daran denke, aus dem Projekt auszusteigen. „JEKI“ habe mittlerweile
auch die Struktur der Hagener Musikschule stark beeinflusst, ein Ausstieg würde
die Strukturen der Max Reger Musikschule sehr verändern.
Der Prozess zum Einstieg in das neue Schuljahr
laufe bereits. Man könne an den Einzelheiten leicht sehen, dass sich der
Prozess immer komplizierter und teurer gestalte. Dennoch sage er, dass das
Projekt pädagogisch Sinn mache. Im Prinzip sei der Kostendeckungsgrad zu den
jetzigen Konditionen immer noch günstiger als beim herkömmlichen
Musikschulunterricht ohne diese Landessubventionen.
Herr Asbeck hat sich bei Durchsicht der Vorlage gefragt,
was der KWA denn jetzt eigentlich beschließen solle. Er gehe davon aus, dass es
scheinbar um die Variante C gehe, denn nur diese sei mit einer Kostenschätzung
unterlegt. Eine Argumentation für die eine Variante oder gegen eine andere
könne er der Vorlage nicht entnehmen. Daher überrascht es ihn auch nicht, dass
diese Vorlage keinen Beschlussvorschlag enthält.
Weiterhin stelle sich ihm die Frage, ob denn
sichergestellt sei, dass die Stadt Hagen den kommunalen Anteil auch aufbringen
könne und dürfe.
Herr Dr. Bleicher antwortet, die Frage
von Herrn Asbeck sei durchaus berechtigt, momentan befinde man sich in
Abstimmungsgesprächen mit der Kommunalaufsicht, ob die 25.000 €, die im
Vergleich zum letzten Jahr mehr zu zahlen seien, genehmigt werden. Leider habe
man noch keine endgültige Aussage der Kommunalaufsicht erhalten können.
Abhängig von dem, was heute im KWA beschlossen werde, wolle man mit der
Kommunalaufsicht weitere Gespräche führen, um eine entsprechende Freigabe der
Mittel zu erhalten. Da es um ein Landesprojekt gehe und in anderen Kommunen im
RVR-Gebiet entsprechend gehandelt wird, könne er sich nicht vorstellen, dass
die Kommunalaufsicht in Arnsberg ausgerechnet im Falle der Stadt Hagen anders
entscheiden wird.
Was den fehlenden Beschlussvorschlag angeht,
berichtet er, dass diese Vorlage
sehr kurzfristig aus einer Beschlussvorlage und einer Diskussion des
Verwaltungsvorstandes heraus entstanden ist. Dort war man der Meinung, dass auch der KWA mit diesem Thema befasst werden
sollte. Er bittet daher um Verständnis, dass die Vorlage unter hohem Zeitdruck
entstanden ist. Er habe die Hoffnung, dass der KWA möglicherweise einen
vergleichbaren Beschluss wie der Verwaltungsvorstand treffen wird.
Herr Söhnchen fragt nach,
ob er richtig verstanden habe, dass der Vertrag bis zum 15. Juni abgeschlossen
werden muss.
Herr Schröder bestätigt, die
Stiftung müsse wegen der Beschaffung der Instrumente eine Rückmeldung bis zum
15. Juni erhalten.
Herr Söhnchen erläutert,
seine Fraktion habe in der Vorbesprechung eigentlich gedacht, dass diese
Vorlage heute ein klassischer Fall für eine 1. Lesung wäre.
Die Sinnhaftigkeit des Projektes sehe seine Fraktion natürlich auch,
allerdings werfe der Kommunalanteil von ca. 70.000 € für das Jahr
2011/2012 noch einige Fragen auf. Daher stelle sich die Frage, ob man diese
Vorlage nicht mit in den nächsten KWA nehmen und dann beschließen könne.
Herr Schröder antwortet,
die Musikschule stehe bereits jetzt schon unter Druck, es gebe viele Anfragen
der Eltern, die wissen wollen, ob der Unterreicht weiter fortgeführt wird.
Herr Söhnchen bemerkt,
dass jetzt der KWA auch unter Druck gesetzt wird.
Herr Dr. Geiersbach
erkundigt sich zum Thema „Fahrzeiten“ und möchte wissen, ob die
Vorlage so zu verstehen sei, dass im Endeffekt weniger TVöD-Kräfte beschäftigt
werden sollen und dafür mehr
Honorarkräfte, weil die Fahrzeiten bei den TVöD-Kräften mit einberechnet
werden.
Das wird von Herrn Schröder bestätigt, eine Überprüfung durch das
Amt 11 habe ergeben, dass die Fahrtzeiten der TVöD-Lehrkräfte als Arbeitszeiten
zu verzeichnen sind. Das führe dann dazu, dass man weniger
Unterrichtskontingente vergeben könne.
Ein weiteres Problem sei, dass sich das Kundenverhalten nicht an den
personellen Möglichkeiten der Musikschule orientiere. So habe man im
vergangenen Jahr durch Stellenabbau die letzte hauptamtliche Gitarren-Lehrkraft
verloren aber gleichzeitig 250 Anmeldungen für Gitarrenunterricht gehabt.
Dazu komme auch noch, dass die umliegenden Städte auch die entsprechenden
Lehrkräfte abwerben, weil sie teilweise höhere Honorare zahlen können und die
nötigen TVöD-Stellen einrichten können.
Um Lehrkräfte zu halten und neu anzuwerben, sei es für ihn sehr wichtig,
möglichst bald Klarheit zu erzielen.
Herr Dr. Geiersbach fragt
nach, ob die Arbeitszeit der TVöD-Kräfte nach einem Deputat an
Unterrichtsstunden oder nach Anwesenheitszeit bestimmt wird.
Herr Schröder antwortet,
es gebe ein Stundendeputat wie an anderen Schulen auch. Zur Zeit betrage für
einen Stelleninhaber mit einer ganzen Planstelle das Wochenstundendeputat 34
Stunden.
Herr Röspel stellt fest,
dass der Zeitdruck nun einmal da sei. Die nächste KWA-Sitzung finde zwei Wochen
vor den Sommerferien statt, die Angelegenheit könnte daher knapp werden.
Herr Söhnchen meint, man
solle die Entscheidung aufgrund der vorherigen Erläuterungen durch Herrn
Schröder dann besser nicht aufschieben.
Herr Röspel resümiert,
eine Entscheidung werde wahrscheinlich auf die Variante C hinauslaufen.
Herr Schröder fasst
zusammen, Variante A sei die Minimallösung, Variante B die Maximallösung und
die Variante C die z.Zt. beste für die
Max Reger Musikschule.
Herrn Asbeck interessiert,
ob es auch Zahlen zu den Kosten der Varianten A und B gebe.
Herr Röspel vermutet,
diese Varianten seien wahrscheinlich teurer, daher schlägt er nun vor, sich dem
Beschluss des Verwaltungsvorstandes anzuschließen, den er nun verliest.
