01.06.2011 - 6 Neufassung der Entgeltordnung der Volkshochschu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Mi., 01.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien
- Bearbeitung:
- Klaus Fromme
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bartscher hat sich mit der
vorherigen Entgeltordnung von 2005 beschäftigt, dort habe sie die Erhebung
eines Entgeltes für die Ausstellung von Zeugniszweitschriften nicht gefunden,
sie fragt, ob dieser Punkt jetzt neu aufgenommen wurde.
Herr Fromme antwortet, dieser Punkt sei neu aufgenommen
worden, da durch die Ausstellung von Zweitschriften ein erheblicher Aufwand für
die VHS entstehe.
Frau Bartscher fragt, ob ein
Aufwandsentgelt von 25.- € gerechtfertigt sei, oder ob man auch 15.-
€ hätte nehmen können.
Herr Fromme antwortet, die VHS habe sich an anderen
Volkshochschulen in NRW orientiert und man liege mit einem Betrag von 25.-
€ sogar im unteren Drittel vergleichbarer Volkshochschulen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,1 kB
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