01.06.2011 - 6 Neufassung der Entgeltordnung der Volkshochschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bartscher hat sich mit der vorherigen Entgeltordnung von 2005 beschäftigt, dort habe sie die Erhebung eines Entgeltes für die Ausstellung von Zeugniszweitschriften nicht gefunden, sie fragt, ob dieser Punkt jetzt neu aufgenommen wurde.

 

Herr Fromme antwortet, dieser Punkt sei neu aufgenommen worden, da durch die Ausstellung von Zweitschriften ein erheblicher Aufwand für die VHS entstehe.

 

Frau Bartscher fragt, ob ein Aufwandsentgelt von 25.- € gerechtfertigt sei, oder ob man auch 15.- €  hätte nehmen können.

 

Herr Fromme antwortet, die VHS habe sich an anderen Volkshochschulen in NRW orientiert und man liege mit einem Betrag von 25.- € sogar im unteren Drittel vergleichbarer Volkshochschulen.

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Beschluss:

Die Neufassung der Entgeltordnung der Volkshochschule Hagen, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen und tritt am 01.09.2011 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage