03.11.2004 - 7.4 Beabsichtigte Einziehung eines Teiles des Parkp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 03.11.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg
beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV NW 91; ber. In GV NW 1996
S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2002 (GV NRW S. 708), wegen
des Wegfalles des Verkehrsbedürfnisses die beabsichtigte Einziehung eines
Teiles des Parkplatzes neben dem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in der
Möllerstraße.
Die Fläche umfasst einen Teil des
Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg Flur 32 Flurstück 100.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist
in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot
schraffiert dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
