03.11.2004 - 7.4 Beabsichtigte Einziehung eines Teiles des Parkp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Kirchhoff erläutert, es handele sich hierbei nur um eine Rechtsbereinigung.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV NW 91; ber. In GV NW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2002 (GV NRW S. 708), wegen des Wegfalles des Verkehrsbedürfnisses die beabsichtigte Einziehung eines Teiles des Parkplatzes neben dem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in der Möllerstraße.

Die Fläche umfasst einen Teil des Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg Flur 32 Flurstück 100.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert dargestellt.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen