18.10.2011 - 6 Anpassung der Satzungen über die Erhebung von E...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Steuber erinnert an  auf den Auftrag an die Verwaltung aus der letzten Sitzung in diesem Zusammenhang. Man habe die Prüfung vorgenommen. Die Beratung im Verwaltungsvorstand sei nicht abschließend erfolgt. Der Oberbürgermeister habe den Wunsch, noch mit den Fraktionen über die Konsequenzen aus den Ergebnissen zu beraten. Er könne heute daher nur über ganz wenige Eckpunkte informieren. Es sei so, dass in der Satzung geregelt sei, dass der Stichtag jeweils der 1. November sei. Die entsprechende Altersklassifizierung und Einordnung in der Beitragstabelle werde danach vorgenommen. Das sei in den letzten zwei Jahren nicht fehlerfrei vorgenommen worden. Deshalb müsse das korrigiert werden. Es müsse eine Anpassung vorgenommen werden. Die Beiträge müssten dann von den Eltern nachgefordert werden. Für den gesamten Zeitraum gehe es dabei um rund 250.000 €. Es gehe dabei nur um den zurückliegenden Zeitraum. Die neu entstehenden Fälle würden seit April / Mai 2011 satzungsgemäß behandelt. In Bezug auf die Rückforderungen seien zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Es gebe einen deutlichen Rechtsberatungshinweis des Gerichtes an den Anwalt der Kläger, dass das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung der Stadt Hagen folge. Die Kläger würden gebeten, ihre Klage zurückzuziehen. Man  warte jetzt auf die Reaktion seitens der Kläger und habe  bis dahin alle weiteren Verfahren ausgesetzt, um eine endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abzuwarten.

 

Herr Strüwer äußert sein Verständnis für den Unmut der betroffenen Eltern, die sich auf die Satzung verlassen hätten.

 

Herr Steuber ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass es noch Bedarf gebe, die bestehende Satzung in einem redaktionellen Punkt anzupassen. Man habe in § 4 der Satzung eine Vorschrift, die auf KiBiz verweise. Diese sei jetzt durch das Änderungsgesetzt geändert worden. Da bestehe Bedarf, die Änderung anzupassen. Für alle anderen Tatbestände gebe es keine zwingende Notwendigkeit, die Satzung zu ändern.

 

Herr Strüwer erinnert an die hitzige Debatte in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, bei der es darum ging, inwieweit die Regelung der Beitragsbefreiung der Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung auch in Bezug auf die Geschwisterkindregelung zu handhaben sei. Dazu habe es im Rat der Stadt Hagen einen neuen Antrag gegeben.

Mit knapper Mehrheit sei entschieden worden, an die Landesregierung zu appellieren, zu dieser Problematik klare Regelungen zu treffen, dabei die Grundlagen der Konnexität zu berücksichtigen und Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch die Kommunalaufsicht eine von der Kommune zu treffende Regelung mit absegne.

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