18.10.2011 - 6 Anpassung der Satzungen über die Erhebung von E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 18.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Steuber erinnert
an auf den Auftrag an die Verwaltung aus
der letzten Sitzung in diesem Zusammenhang. Man habe die Prüfung vorgenommen.
Die Beratung im Verwaltungsvorstand sei nicht abschließend erfolgt. Der
Oberbürgermeister habe den Wunsch, noch mit den Fraktionen über die
Konsequenzen aus den Ergebnissen zu beraten. Er könne heute daher nur über ganz
wenige Eckpunkte informieren. Es sei so, dass in der Satzung geregelt sei, dass
der Stichtag jeweils der 1. November sei. Die entsprechende
Altersklassifizierung und Einordnung in der Beitragstabelle werde danach
vorgenommen. Das sei in den letzten zwei Jahren nicht fehlerfrei vorgenommen
worden. Deshalb müsse das korrigiert werden. Es müsse eine Anpassung
vorgenommen werden. Die Beiträge müssten dann von den Eltern nachgefordert
werden. Für den gesamten Zeitraum gehe es dabei um rund 250.000 €. Es
gehe dabei nur um den zurückliegenden Zeitraum. Die neu entstehenden Fälle
würden seit April / Mai 2011 satzungsgemäß behandelt. In Bezug auf die
Rückforderungen seien zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Es
gebe einen deutlichen Rechtsberatungshinweis des Gerichtes an den Anwalt der
Kläger, dass das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung der Stadt Hagen folge.
Die Kläger würden gebeten, ihre Klage zurückzuziehen. Man warte jetzt auf die Reaktion seitens der
Kläger und habe bis dahin alle weiteren
Verfahren ausgesetzt, um eine endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
abzuwarten.
Herr Strüwer äußert sein
Verständnis für den Unmut der betroffenen Eltern, die sich auf die Satzung
verlassen hätten.
Herr Steuber ergänzt seine
Ausführungen dahingehend, dass es noch Bedarf gebe, die bestehende Satzung in einem
redaktionellen Punkt anzupassen. Man habe in § 4 der Satzung eine Vorschrift,
die auf KiBiz verweise. Diese sei jetzt durch das Änderungsgesetzt geändert
worden. Da bestehe Bedarf, die Änderung anzupassen. Für alle anderen
Tatbestände gebe es keine zwingende Notwendigkeit, die Satzung zu ändern.
Herr Strüwer erinnert an
die hitzige Debatte in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, bei der
es darum ging, inwieweit die Regelung der Beitragsbefreiung der Kinder im
letzten Jahr vor der Einschulung auch in Bezug auf die Geschwisterkindregelung
zu handhaben sei. Dazu habe es im Rat der Stadt Hagen einen neuen Antrag
gegeben.
Mit knapper Mehrheit sei entschieden worden, an die Landesregierung zu
appellieren, zu dieser Problematik klare Regelungen zu treffen, dabei die
Grundlagen der Konnexität zu berücksichtigen und Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass auch die Kommunalaufsicht eine von der Kommune zu treffende
Regelung mit absegne.
