28.06.2011 - 15 Anfragen nach § 18 der GeschO des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Fischer bezieht sich
auf eine Pressemitteilung bezüglich der Zusage der Bereitstellung von 195 zusätzlichen
OGS-Plätzen. In dem Artikel sei auch erwähnt worden, dass damit nicht
automatisch die Umsetzung der Bewilligung erfolgen könne, weil der Eigenanteil
der Stadt damit noch nicht freigegeben sei. Er möchte wissen, ob es bei dem Bewilligungsverfahren
beim Regierungspräsidenten nicht automatisch auch geprüft würde, ob die Stadt
den Eigenanteil leisten dürfe. Ansonsten mache eine Bewilligung, die nicht
umgesetzt werden könne, ja keinen Sinn.
Herr Dr. Schmidt
antwortet, dass in der Regel eine
Abstimmung erfolge. Es gebe aber immer wieder auch Fälle, in denen das nicht
der Fall sei. Der Regierungspräsident sei nicht sehr glücklich darüber, dass
die Bewilligung ausgesprochen sei, die Kommunalaufsicht aber noch Fragen habe. Er
gehe davon aus, dass die Genehmigung komme.
Herr Strüwer möchte
wissen, wie die Verwaltung mit den 195 Plätzen umgehe. Würden diese unter
Vorbehalt vergeben?
Herr Dr. Schmidt macht
deutlich, dass er ein solches Verfahren nicht empfehlen würde. Er würde
abwarten, bis die Kommunalaufsicht ihre Zustimmung erteilt habe. Die Enttäuschung
der Eltern sei sonst zu groß. Er müsse sich allerdings bei der Schulverwaltung
erkundigen, wie es gehandhabt würde. Es habe nach der Zeitungsmeldung bereits
über 300 Anrufe gegeben. Es stelle sich
die Frage, ob die Praxis das aushalte, den Eltern nicht bereits jetzt einen
Platz zuzuweisen.
Herr Fischer ist der
Meinung, dass die Anrufe deutlich machten, dass der Bedarf vorhanden sei. Es
sei ein unerträglicher Zustand, dass die Eltern nicht wüssten, wie ihr Kind
nach den Sommerferien betreut sei. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.
Herr Dr. Schmidt geht
davon aus, dass innerhalb einer Woche eine Antwort der Kommunalaufsicht
vorliege.
Frau Helling bezieht sich
auf die Abgabe und den Verkauf von alkoholischen Getränken an Kinder und
Jugendliche in dieser Stadt. Gebe es in dem Zusammenhang regelmäßige
Kontrollen?
Herr Goldbach berichtet
dazu, dass es in dem Bereich eine gute Kooperation zwischen Ordnungsamt,
Jugendamt und Polizei gebe. Es gebe gemeinsame Jugendschutzkontrollen, die
regelmäßig durchgeführt würden. Es gebe noch weitere Aktivitäten im Rahmen der
Ordnungspartnerschaft. Das größere Problem läge im Bereich der Trinkhallen,
Kioske und Tankstellen, wo relativ frei Alkohol gekauft werden könne. Das
sogenannte „Vorglühen“ sei weiterhin angesagt bei den Jugendlichen.
Es gebe eine Vielzahl von Kontrollen, dennoch könne nicht alles unterbunden
werden. Wenn es gewünscht sei, könne man das in Zukunft intensiver zum Thema
machen. Dazu könnten Herr Hannusch, der für den Jugendschutz zuständig sei und
ein Kollege vom Ordnungsamt eingeladen werden.
Herr Vitte führt aus, dass
er der Jugendschutzbeauftragte der Polizei sei. Man sei regelmäßig unterwegs
und achte auf den Alkoholkonsum der Jugendlichen.
