28.06.2011 - 15 Anfragen nach § 18 der GeschO des Rates

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Wortprotokoll

Herr Fischer bezieht sich auf eine Pressemitteilung bezüglich der Zusage der Bereitstellung von 195 zusätzlichen OGS-Plätzen. In dem Artikel sei auch erwähnt worden, dass damit nicht automatisch die Umsetzung der Bewilligung erfolgen könne, weil der Eigenanteil der Stadt damit noch nicht freigegeben sei. Er möchte wissen, ob es bei dem Bewilligungsverfahren beim Regierungspräsidenten nicht automatisch auch geprüft würde, ob die Stadt den Eigenanteil leisten dürfe. Ansonsten mache eine Bewilligung, die nicht umgesetzt werden könne, ja keinen Sinn.

 

Herr Dr. Schmidt antwortet, dass  in der Regel eine Abstimmung erfolge. Es gebe aber immer wieder auch Fälle, in denen das nicht der Fall sei. Der Regierungspräsident sei nicht sehr glücklich darüber, dass die Bewilligung ausgesprochen sei, die Kommunalaufsicht aber noch Fragen habe. Er gehe davon aus, dass die Genehmigung komme.

 

Herr Strüwer möchte wissen, wie die Verwaltung mit den 195 Plätzen umgehe. Würden diese unter Vorbehalt vergeben?

 

Herr Dr. Schmidt macht deutlich, dass er ein solches Verfahren nicht empfehlen würde. Er würde abwarten, bis die Kommunalaufsicht ihre Zustimmung erteilt habe. Die Enttäuschung der Eltern sei sonst zu groß. Er müsse sich allerdings bei der Schulverwaltung erkundigen, wie es gehandhabt würde. Es habe nach der Zeitungsmeldung bereits über  300 Anrufe gegeben. Es stelle sich die Frage, ob die Praxis das aushalte, den Eltern nicht bereits jetzt einen Platz zuzuweisen.

 

Herr Fischer ist der Meinung, dass die Anrufe deutlich machten, dass der Bedarf vorhanden sei. Es sei ein unerträglicher Zustand, dass die Eltern nicht wüssten, wie ihr Kind nach den Sommerferien betreut sei. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.

 

Herr Dr. Schmidt geht davon aus, dass innerhalb einer Woche eine Antwort der Kommunalaufsicht vorliege.

 

Frau Helling bezieht sich auf die Abgabe und den Verkauf von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche in dieser Stadt. Gebe es in dem Zusammenhang regelmäßige Kontrollen?

 

Herr Goldbach berichtet dazu, dass es in dem Bereich eine gute Kooperation zwischen Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei gebe. Es gebe gemeinsame Jugendschutzkontrollen, die regelmäßig durchgeführt würden. Es gebe noch weitere Aktivitäten im Rahmen der Ordnungspartnerschaft. Das größere Problem läge im Bereich der Trinkhallen, Kioske und Tankstellen, wo relativ frei Alkohol gekauft werden könne. Das sogenannte „Vorglühen“ sei weiterhin angesagt bei den Jugendlichen. Es gebe eine Vielzahl von Kontrollen, dennoch könne nicht alles unterbunden werden. Wenn es gewünscht sei, könne man das in Zukunft intensiver zum Thema machen. Dazu könnten Herr Hannusch, der für den Jugendschutz zuständig sei und ein Kollege vom Ordnungsamt eingeladen werden.

 

Herr Vitte führt aus, dass er der Jugendschutzbeauftragte der Polizei sei. Man sei regelmäßig unterwegs und achte auf den Alkoholkonsum der Jugendlichen.               

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