11.05.2011 - 6 Inklusion in Kindertageseinrichtungen - Bestand...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 11.05.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Haack stellt die
Bestandsaufnahme der Inklusion in Kindertageseinrichtungen vor.
Herr Losch möchte wissen,
ob der Grad der Behinderung bei der Aufnahme eine Rolle spiele oder würden alle
Kinder mit Behinderung aufgenommen?
Frau Haack antwortet, dass
es meistens so sei, dass die Behinderung erst in der Kindertageseinrichtung
festgestellt werde. Eltern hätten grundsätzlich ein Wahlrecht bezüglich der
Kindertageseinrichtung. Nur in den Fällen, in denen die Einrichtung zum
Beispiel aus baulichen Gründen nicht die Möglichkeit habe, das Kind
aufzunehmen, könne der Antrag abgelehnt werden.
Frau Versteeg-Schulte
ergänzt, dass eine Zuordnung und damit verbundene Vermittlung in die
entsprechende Einrichtung auch im Sinne der Diagnostik stattfinde.
Herr Losch geht davon aus,
dass bei den amtsärztlichen Frühuntersuchungen eine bestehende Behinderung und
deren Grad festgestellt werden müsse.
Frau Burghardt berichtet
aus eigener Erfahrung, dass der Grad der Behinderungen bei Kindern sehr
unterschiedlich sei. Es passiere tatsächlich oft, dass Behinderungen erst in
späteren Lebensaltern bei Kindern festgestellt würden.
Sie ist der Meinung, dass Integration und Inklusion bei Kindern mit
Behinderungen kleinere Gruppe erforderlich machten. In einem heilpädagogischen
Kindergarten habe man bei 8 Kindern in
einer Gruppe 3 Betreuungspersonen. Eltern müssten entscheiden dürfen, ob sie
ihr behindertes Kind in einen heilpädagogischen Kindergarten oder in einer
Kindertageseinrichtung geben wollten. Heilpädagogische Kindergärten dürften auf
keinen Fall aufgelöst werden.
Herr Feldhaus dankt der
Verwaltung für die gemachte Ausarbeitung. Ihn würde interessieren, wie der
heilpädagogische Kindergarten in Hagen das sehe. Wie beurteile er die
Inklusion? Er bestätigt die Aussage von Frau Burghardt. Die AWO betreibe in
Iserlohn einen heilpädagogischen Kindergarten. Dort betreue man auch zum Teil
schwerstpflegebedürftige Kinder mit einem Mitarbeiterschlüsse von eins zu eins.
Das bedeute, dass man eine entsprechende Gruppenreduzierung als auch eine
entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiter benötige. Ihn habe die Aussage
einiger Einrichtungen erschreckt, die gesagt hätten, dass sie die notwendige
Qualifikation nicht hätten, wenn behinderte Kinder betreut werden müssten. Daher dürften heilpädagogische Kindergärten
nicht der Planung geopfert werden. Er plädiere für den Erhalt des
heilpädagogischen Kindergartens in Hagen.
Herr Strüwer erklärt, dass
das auf EU-Richtlinien basiere. Es sei sehr wichtig, hier zu praktikablen
Lösungen zu kommen. Inklusion bedeute gesellschaftliche Teilhabe von Kindern,
die Handikaps hätten. Da sei es sehr wichtig, auch zusammen mit nichtbehinderten
Kindern die Tagesabläufe zu gestalten. Es gelte, auf jeden Einzelfall zu schauen,
wem man in welcher Form die beste Hilfe
zukommen lasse könne. Seine Frage in diesem Zusammenhang sei, dass die
Kindergartenplanung in dieser Stadt auf
diese Bedürfnisse reagieren müsse. Nicht jede Kindergarteneinrichtung sei für jedes
Kind mit einer speziellen Behinderung geeignet. Da sei es wichtig zu schauen,
welche Fachlichkeiten und welche räumlichen Voraussetzungen in den
Kindertageseinrichtungen in den Sozialräumen vorhanden seien, um dort ein
spezielles Angebot für die unterschiedlichen Formen der Behinderungen vorhalten
zu können. Dann sei es auch für die
Eltern zumutbar, einen etwas weiteren Weg in Kauf zu nehmen. Solle das auch so
in die Kindergartenbedarfsplanung mit einfließen?
Frau Haack bejaht die
Frage. Man werde jetzt Schritt für Schritt vorgehen. Hier habe man erst einmal
eine Bestandaufnahme gemacht. Als nächstes würden die Expertengespräche folgen.
Ziel sei es, eine Gesamtaufstellung zu machen, welche Bedarfe vorhanden seien.
Diese würden dann in die Kindergartenbedarfsplanung mit einfließen.
Herr Steuber weist darauf
hin, dass in diesem Zusammenhang eine qualifizierte Beratung der Eltern wichtig
sei, was es in Hagen an Angebotsformen gebe, um eine gute Entscheidung treffen
zu können. Das müsse in die Planung unbedingt mit eingebaut werden.
Frau Burghardt weist
darauf hin, dass Herr Bobe vom Diakonischen Werk als Träger eines
heilpädagogischen Kindergarten als Gast anwesend sei und damit die Gelegenheit
gegeben sei, seinen Standpunkt in der Sache zu hören.
Herr Strüwer bittet Herrn
Bobe, seinen Standpunkt zu dem Thema deutlich zu machen.
Herr Bobe unterstützt die
Ausführungen von Frau Haack. Es werde darauf ankommen, zu klären, wie die
Rahmenbedingungen seien. Er sei der Meinung, dass es gut sein könnte, weiterhin
ein spezialisiertes Angebot im Rahmen
eines heilpädagogischen Angebotes anzubieten. Er könne aber auch den
Elternwunsch verstehen, sein behindertes Kind möglichst in einer normalen
Einrichtung untergebracht haben wolle. Er hielte es für eine gute Lösung, ein
heilpädagogisches Angebot in einem normalen Kindergarten zu integrieren. Das
könne er sich auch sozialräumlich an mehreren Punkten vorstellen. Das sei
seines Erachtens auch der Ansatz, den die Inklusion insgesamt anstrebe. Dann würde
es ein qualifiziertes Angebot sozialräumlich vor Ort geben. Damit würde man sowohl
dem Elternwunsch als auch der besonderen Pädagogik Rechnung tragen.
Herr Strüwer ist Herrn
Bobe dankbar für seine Ausführungen. Hier sei eine Perspektive aufgezeigt
worden. Er wünsche sich, dass der Ansatz auch vom Landschaftsverband finanziell
gefördert würde.
Herr Gebauer erklärt, dass
er den Vorschlag von Herrn Bobe für sehr gut halte. Er habe sich gefragt, wie
viel Zeit die Einrichtungen hätten, sich auf dieses Angebot einstellen zu
müssen. Seien sie dann in der Lage, diese Herausforderung zu stemmen? Gebe es einen
Zeitrahmen?
Frau Haack bestätigt, dass
es einen Zeitplan gebe. Die
Bedarfsfeststellung und Grobplanung sollten in diesem Jahr laufen. Die
Umsetzung sei für das Kindergartenjahr 2013/2014 vorgesehen.
Herr Strüwer formuliert
eine Bitte in Richtung der Verwaltung. Es gebe den Hinweis, dass 82 % der Kindertageseinrichtungen auf den
Fragebogen reagiert hätten. Bei einem solch wichtigen Thema halte er das für
unerträglich. Er erwarte, dass ein solcher Fragebogen in so wichtiger Sache von
allen Einrichtungen beantwortet werde. Es solle darauf bestanden werden, dass
jede Einrichtung den Fragebogen beantworte. Nur so könnten wichtige
Erkenntnisse gewonnen werden, die im politischen Bereich benötigt würden, um
verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können.
