11.05.2011 - 6 Inklusion in Kindertageseinrichtungen - Bestand...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Haack stellt die Bestandsaufnahme der Inklusion in Kindertageseinrichtungen vor.

 

Herr Losch möchte wissen, ob der Grad der Behinderung bei der Aufnahme eine Rolle spiele oder würden alle Kinder mit Behinderung aufgenommen? 

 

Frau Haack antwortet, dass es meistens so sei, dass die Behinderung erst in der Kindertageseinrichtung festgestellt werde. Eltern hätten grundsätzlich ein Wahlrecht bezüglich der Kindertageseinrichtung. Nur in den Fällen, in denen die Einrichtung zum Beispiel aus baulichen Gründen nicht die Möglichkeit habe, das Kind aufzunehmen, könne der Antrag abgelehnt werden.

 

Frau Versteeg-Schulte ergänzt, dass eine Zuordnung und damit verbundene Vermittlung in die entsprechende Einrichtung auch im Sinne der Diagnostik stattfinde. 

 

Herr Losch geht davon aus, dass bei den amtsärztlichen Frühuntersuchungen eine bestehende Behinderung und deren Grad festgestellt werden müsse.

 

Frau Burghardt berichtet aus eigener Erfahrung, dass der Grad der Behinderungen bei Kindern sehr unterschiedlich sei. Es passiere tatsächlich oft, dass Behinderungen erst in späteren Lebensaltern bei Kindern festgestellt würden.

Sie ist der Meinung, dass Integration und Inklusion bei Kindern mit Behinderungen kleinere Gruppe erforderlich machten. In einem heilpädagogischen Kindergarten habe man bei 8 Kindern  in einer Gruppe 3 Betreuungspersonen. Eltern müssten entscheiden dürfen, ob sie ihr behindertes Kind in einen heilpädagogischen Kindergarten oder in einer Kindertageseinrichtung geben wollten. Heilpädagogische Kindergärten dürften auf keinen Fall aufgelöst werden.

 

Herr Feldhaus dankt der Verwaltung für die gemachte Ausarbeitung. Ihn würde interessieren, wie der heilpädagogische Kindergarten in Hagen das sehe. Wie beurteile er die Inklusion? Er bestätigt die Aussage von Frau Burghardt. Die AWO betreibe in Iserlohn einen heilpädagogischen Kindergarten. Dort betreue man auch zum Teil schwerstpflegebedürftige Kinder mit einem Mitarbeiterschlüsse von eins zu eins. Das bedeute, dass man eine entsprechende Gruppenreduzierung als auch eine entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiter benötige. Ihn habe die Aussage einiger Einrichtungen erschreckt, die gesagt hätten, dass sie die notwendige Qualifikation nicht hätten, wenn behinderte Kinder betreut werden müssten.  Daher dürften heilpädagogische Kindergärten nicht der Planung geopfert werden. Er plädiere für den Erhalt des heilpädagogischen Kindergartens in Hagen.      

 

Herr Strüwer erklärt, dass das auf EU-Richtlinien basiere. Es sei sehr wichtig, hier zu praktikablen Lösungen zu kommen. Inklusion bedeute gesellschaftliche Teilhabe von Kindern, die Handikaps hätten. Da sei es sehr wichtig, auch zusammen mit nichtbehinderten Kindern die Tagesabläufe zu gestalten. Es gelte, auf jeden Einzelfall zu schauen, wem man  in welcher Form die beste Hilfe zukommen lasse könne. Seine Frage in diesem Zusammenhang sei, dass die Kindergartenplanung in dieser Stadt  auf diese Bedürfnisse reagieren müsse. Nicht jede Kindergarteneinrichtung sei für jedes Kind mit einer speziellen Behinderung geeignet. Da sei es wichtig zu schauen, welche Fachlichkeiten und welche räumlichen Voraussetzungen in den Kindertageseinrichtungen in den Sozialräumen vorhanden seien, um dort ein spezielles Angebot für die unterschiedlichen Formen der Behinderungen vorhalten zu können.  Dann sei es auch für die Eltern zumutbar, einen etwas weiteren Weg in Kauf zu nehmen. Solle das auch so in die Kindergartenbedarfsplanung mit einfließen?

 

Frau Haack bejaht die Frage. Man werde jetzt Schritt für Schritt vorgehen. Hier habe man erst einmal eine Bestandaufnahme gemacht. Als nächstes würden die Expertengespräche folgen. Ziel sei es, eine Gesamtaufstellung zu machen, welche Bedarfe vorhanden seien. Diese würden dann in die Kindergartenbedarfsplanung mit einfließen.

 

Herr Steuber weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang eine qualifizierte Beratung der Eltern wichtig sei, was es in Hagen an Angebotsformen gebe, um eine gute Entscheidung treffen zu können. Das müsse in die Planung unbedingt mit eingebaut werden.

 

Frau Burghardt weist darauf hin, dass Herr Bobe vom Diakonischen Werk als Träger eines heilpädagogischen Kindergarten als Gast anwesend sei und damit die Gelegenheit gegeben sei, seinen Standpunkt in der Sache zu hören.   

 

Herr Strüwer bittet Herrn Bobe, seinen Standpunkt zu dem Thema deutlich zu machen.

 

Herr Bobe unterstützt die Ausführungen von Frau Haack. Es werde darauf ankommen, zu klären, wie die Rahmenbedingungen seien. Er sei der Meinung, dass es gut sein könnte, weiterhin ein spezialisiertes  Angebot im Rahmen eines heilpädagogischen Angebotes anzubieten. Er könne aber auch den Elternwunsch verstehen, sein behindertes Kind möglichst in einer normalen Einrichtung untergebracht haben wolle. Er hielte es für eine gute Lösung, ein heilpädagogisches Angebot in einem normalen Kindergarten zu integrieren. Das könne er sich auch sozialräumlich an mehreren Punkten vorstellen. Das sei seines Erachtens auch der Ansatz, den die Inklusion insgesamt anstrebe. Dann würde es ein qualifiziertes Angebot sozialräumlich vor Ort geben. Damit würde man sowohl dem Elternwunsch als auch der besonderen Pädagogik Rechnung tragen.

 

Herr Strüwer ist Herrn Bobe dankbar für seine Ausführungen. Hier sei eine Perspektive aufgezeigt worden. Er wünsche sich, dass der Ansatz auch vom Landschaftsverband finanziell gefördert würde.

 

Herr Gebauer erklärt, dass er den Vorschlag von Herrn Bobe für sehr gut halte. Er habe sich gefragt, wie viel Zeit die Einrichtungen hätten, sich auf dieses Angebot einstellen zu müssen. Seien sie dann in der Lage, diese Herausforderung zu stemmen? Gebe es einen Zeitrahmen?

 

Frau Haack bestätigt, dass es einen Zeitplan gebe. Die  Bedarfsfeststellung und Grobplanung sollten in diesem Jahr laufen. Die Umsetzung sei für das Kindergartenjahr 2013/2014 vorgesehen.

 

Herr Strüwer formuliert eine Bitte in Richtung der Verwaltung. Es gebe den Hinweis, dass  82 % der Kindertageseinrichtungen auf den Fragebogen reagiert hätten. Bei einem solch wichtigen Thema halte er das für unerträglich. Er erwarte, dass ein solcher Fragebogen in so wichtiger Sache von allen Einrichtungen beantwortet werde. Es solle darauf bestanden werden, dass jede Einrichtung den Fragebogen beantworte. Nur so könnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, die im politischen Bereich benötigt würden, um verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können.

 

 

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